Zusatzsicherheiten
Neben den üblichen Sicherheiten können unter bestimmten Umständen Zusatzsicherheiten erforderlich sein. Zu den gebräuchlichsten gehören Bürgschaften von Banken, von Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital-und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.