Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz, das im Jahr 2017 verabschiedet wurde und seit 2018 Anwendung findet, zielt auf eine verbesserte Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in Unternehmen ab, um Versorgungslücken im Rentenalter von Arbeitnehmern zu schließen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe sollen von den steuer- und sozialrechtlichen Vorteilen profitieren.

Laut Gesetz haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Da das Rentenniveau mit den Jahren immer weiter sinkt und immer mehr Arbeitnehmer von Altersarmut bedroht sind, wollte die Bundesregierung das Modell der Betrieblichen Altersvorsorge attraktiver machen. Da bisher jedoch nur etwa 60% der Arbeitnehmer von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren, wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Deutschland eingeführt.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge, die die betriebliche Altersvorsorge beinhalten und als Durchführungswege entweder die Pensionskasse, die Direktversicherung oder den Pensionsfonds haben. Ab 2022 gilt das auch für Verträge, die vor dem 01. Januar 2019 geschlossen wurden.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Überblick

Folgende Änderungen werden durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgenommen:

  • Erhöhung im Förderrahmen
  • Freibetrag in der Grundsicherung
  • Einführung des Sozialpartnermodell
  • Beitragszusage vom Arbeitgeber
  • Steuervorteile für Arbeitnehmer
  • erleichterte Durchführung für Arbeitgeber
  • Haftungsfreiheit für den Arbeitgeber

Seit 2002 haben alle deutschen Arbeitnehmer laut des Betriebsrentengesetzes einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge über ihren Arbeitgeber. Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge zielt darauf ab, eine Entgeltumwandlung vorzunehmen – und zwar steuerfrei direkt aus dem Bruttogehalt.

Warum gibt es das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das System der Betriebsrente zeigte sich in der Vergangenheit ineffizient: Es war für den Arbeitgeber bspw. nicht verpflichtend, einen Zuschuss zu zahlen. Dies hatte somit für den Arbeitnehmer eher Nachteile als Vorteile, denn so ergaben sich nur geringe Ersparnisse im Bereich der Steuer- und Sozialbeiträge. Für Arbeitgeber gab es bürokratische Hürden und Schwierigkeiten bei der Umsetzung bzw. der Durchführung der Betriebsrente.

Aus diesen Gründen war die betriebliche Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nicht interessant und effizient genug, sodass sie nur 60% der Arbeitnehmer nutzten, obwohl weitere 40% der Arbeitnehmer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge hatten. Aus diesem Grund wurde das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente durch den Bund auf den Weg gebracht.

Wie stärkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Rente?

Arbeitgeber unterliegen seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes der Zuschuss-Pflicht. Seit dem 01. Januar 2019 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15% leisten.

Lag der Förderrahmen bei der Steuer einst bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze, liegt er inzwischen bei 8% in der Deutschen Rentenversicherung, die steuerfrei investiert werden können. Bei den Sozialversicherungsabgaben gab es jedoch keine Änderung: Die Versicherungsfreiheit begrenzt sich immer noch auf 4%. Der Förderbetrag für Arbeitnehmer wurde außerdem auf ein maximales Einkommen von monatlich 2.575 Euro festgelegt.

Ein Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf eine umfassende Auskunft zur Betriebsrente: Er kann bei seinem Arbeitgeber Informationen zur Höhe der angesparten Betriebsrente, den Übertragungswert bei einem eventuellen Berufswechsel, über die Konsequenzen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie über den Fortschritt der Anwartschaft einholen. Auch ehemalige Mitarbeiter eines Unternehmens sowie ihre Hinterbliebenen haben ein Anrecht auf Auskünfte zur Betriebsrente.

Leistungen aus der betrieblicher Altersversorgung, der Basis-Rente oder der Riester-Rente wurden vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auf die staatlich zugesicherte Grundsicherung angerechnet. In diesem Sinne profitieren vor allem Geringverdiener von dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente: Das neue Gesetz sorgt für einen Freibetrag, wodurch die Zusatz-Rente nicht mehr angerechnet wird. Bei einer Rente von monatlich 233 EUR bleibt dieser Betrag unberücksichtigt: Rentner haben somit mehr Geld zur Verfügung.

Was ist das Sozialpartnermodell?

Mit dem Sozialpartnermodell beschreibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Vereinbarung, die die betriebliche Altersvorsorge betrifft. Die Tarifvertrags-Parteien, also Arbeitgebende und die jeweiligen Gewerkschaften nehmen diese Vereinbarung in den Tarifvertrag auf. Das Sozialpartnermodell gilt also in allen tarifbezogenen Betrieben bzw. Unternehmen.

Durch das Sozialpartnermodell sichert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern außerdem zu, dass er in die betriebliche Altersvorsorge einen bestimmten Beitrag einzahlt. Diese Zusage wird auch „reine Beitragszusage“ genannt. Dabei müssen die Beiträge laut des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in eine interne Kreditanlage oder in ein Sicherungsvermögen in Form einer Direktversicherung oder eines Pensionsfonds eingezahlt werden.

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