Verkehrssicherungspflicht

Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass jeder dafür Sorge zu tragen hat, mögliche Gefahren und eventuelle Schäden, insbesondere bei Baumaßnahmen, zu vermeiden. Die Verkehrssicherungspflicht wird auch Verkehrspflicht genannt. Kommt jemand seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, kann das einen Schadensersatzanspruch nach sich führen.

Laut Definition muss derjenige, der „eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen.

Dabei ist vor allem der Grad der Sicherheit bzw. der Maßnahmen, die vor Schäden schützen, entscheidend.

Im Versicherungsbereich sind Verkehrssicherungspflichten oft als Obliegenheiten in der Versicherungspolice aufgeführt. Dabei wird die Verkehrssicherungspflicht oft in Zusammenhang mit Immobilienversicherungen gebracht, denn hier kann eine Verantwortungslosigkeit, Unaufmerksamkeit bzw. Unachtsamkeit schnell zu Schäden und einem erhöhten Risiko führen.

Verkehrssicherungspflicht als Vermieter

Als Vermieter bzw. Immobilienbesitzer unterliegt man der Verkehrssicherungspflicht. Jeder Immobilieninhaber muss dafür sorgen, dass keine Gefahr und kein Risiko von seiner Immobilie ausgeht – ganz gleich, ob privat oder gewerblich genutzt. Im Schadensfall muss also der Vermieter bzw. Verpächter Verantwortung tragen.

Bei Immobilien umfasst die Verkehrssicherungspflicht mindestens folgende Maßnahmen:

– Sicherstellung des gefahrlosen Betretens zu jeder Zeit
– Sicherheit von Gehwegplatten, Einfahrten, Zäune, Stufen
– Prüfung von losen Dachziegeln, Außenbeleuchtung, Äste
– Dachkontrolle
– Überprüfung des Bürgersteiges vor dem Haus
– Räum- und Streupflicht
– Beseitigung von Stolperfallen

Auch Umweltschäden, zum Beispiel, wenn ein Mieter Giftstoffe in den Abfluss kippt, unterliegen der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters.

Es ist also wichtig, mögliche Risiken und Gefahren frühzeitig zu beseitigen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Dabei hilft es nicht, Schilder aufzustellen und auf die Gefahren hinzuweisen, um der Verkehrssicherungspflicht als Immobilienbesitzer zu entgehen.

Um sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen abzusichern, falls doch mal etwas passiert, kann auf die Privathaftpflichtversicherung zurückgegriffen werden, sofern es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Bei vermieteten Objekten empfiehlt sich die Mitversicherung der so genannten Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung. Sie schützt dabei die Mieter und unabhängige Dritte, die ggf. durch die Immobilie einen Schaden erleiden. Der Vermieter ist insoweit wirtschaftlich geschützt, falls er seinen Verkehrssicherungspflichten mal nicht nachkommen sollte und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.


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