Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, die bestätigt, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zugeschlossen sind. Die Abgeschlossenheit besagt eine bauliche Trennung von anderen Wohnräumen mit einem eigenen Zugang von außen.


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