Baukindergeld

Das Baukindergeld ist eine bundesweite, staatliche Förderung für den Erwerb von Eigenheimen. Die wichtigsten Eckdaten dazu lauten:

  • Familien mit mindestens einem Kind bekommen 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg, also insgesamt 12.000 Euro.
  • Für jedes weitere Kind gibt es ebenfalls 1.200 Euro pro Jahr.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen, bei zwei Kindern liegt die Grenze bei 105.000 Euro.
  • Die Auszahlung geschieht jährlich.
  • Das Baukindergeld wird für den Erwerb von Immobilien gezahlt, die nach dem 1. Januar 2018 erworben wurden.
  • Die Immobilienart ist nicht entscheidend: Baukindergeld kommt sowohl für Eigentumswohnungen, Häuser, Neubauten und Gebrauchtimmobilien infrage, es muss sich aber um die erste, eigene Immobilie handeln, und sie muss selbst genutzt werden.
  • Das Baukindergeld kann seit dem 18.09.2018 beantragt werden.
  • Anträge können dann rückwirkend für alle Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden bzw. noch gekauft werden, gestellt werden. Somit läuft die Förderung über insgesamt drei Jahre.
  • Die Immobilie muss zum Stichtag (= Datum des Kaufs / der Baugenehmigung) die einzige Wohnimmobilie sein, die sich im Besitz des Antragstellers befindet.
  • Die Antragstellung wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen.

Alle Familien in Bayern können sich außerdem freuen: Hier gibt es mit dem Baukindergeld Bayern noch mal extra 300 Euro pro Kind und Jahr dazu. Die Beantragungsfrist startete ebenfalls am 18. September 2018, die Beantragung erfolgt aber über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

Daneben hat sich das Bundesland Bayern auch noch dazu entschlossen, eine einmalige Eigenheimzulage für alle Immobilien, die nach dem 30.06.2018 gekauft wurden, auszuzahlen. Sie beträgt einmalig 10.000 Euro und wendet sich an alle Hauskäufer, also auch an Alleinstehende und Paare ohne Kinder. Die Beantragung wird ebenfalls über die BayernLabo abgewickelt. Bereits seit dem 1. September 2018 kann die bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.


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