Feuer

Grundsätzlich versteht man unter Feuer eine Art der Verbrennung, bei der Flammen gebildet werden und Wärme und Licht entsteht.

Versicherungstechnisch beinhaltet der Überbegriff Feuer die versicherten Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, und den An-/Aufprall eines Luftfahrzeugs.

Bei einem Brand spricht man auch von einem Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Unter einer Explosion versteht man eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruht.

Die Implosion stellt sich als plötzlicher Zusammenbruch eines Behältnisses/eines Gefäßes dar, bei dem der Außendruck den Innendruck übersteigt.

Als Blitzschlag wird die während eines Gewitters stattfindende elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs bezeichnet.

Man unterscheidet zwischen zündenden und nicht zündenden (kalten) Blitzschlägen. Kalte Blitzschläge verursachen beispielsweise Sengschäden, während es bei zündenden Blitzschlägen in den meisten Fällen direkt zu einem Brand kommt.

Zum An-/Aufprall eines Luftfahrzeuges kann es kommen, wenn ein Flugzeug auf ein Gebäude stürzt und anfängt zu brennen.

Wie kann ich mich gegen Feuer versichern?

Versicherungsschutz gegen Feuer bieten zum Beispiel die Gebäudeversicherung, die Verbundene Wohngebäudeversicherung, die verbundene Hausratversicherung und die Transportversicherung.

Der ursprüngliche Gedanke, ein Gebäude zu versichern bestand in der Absicherung des Gebäudes gegen Feuer, weshalb viele Versicherungsunternehmen auf die Gründung einer Feuerversicherung zurückgehen, wie etwa die Hamburger Feuerkasse.


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