Haushaltspauschale

Die Bank kontrolliert bei der Kreditvergabe u.a. die finanzielle Bonität des Kreditnehmers. 

Dafür wird das frei verfügbare Einkommen ermittelt.

Bei der Berechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. 

Hierbei wird auf der Ausgabenseite für das Bestreiten des generellen Lebensunterhalts eine sog. Haushaltspauschale angesetzt. 

Von der Anzahl der Personen im Haushalt hängt diese festgelegte Pauschale ab und wird für Aufwendungen wie Lebensmittel, Versicherungen, Kfz-Kosten, Kleidung usw. angesetzt. 

Die Haushaltspauschale variiert von Bank zu Bank und stellt einen Mindestansatz dar.

Je nach Bank sind die Monatspauschalen unterschiedlich, zum Beispiel.:

1-Personen-Haushalt: 750 Euro

2-Personen-Haushalt*): 1.000 Euro / je Kind 200 Euro

*) bei gesamtschuldnerischer Haftung

Für eine vierköpfige Familie heißt das daran orientierend, dass nach Abzug der Immobilienfinanzierungsrate und der anzusetzenden Wohnnebenkosten monatlich mind. 1.400 Euro für den Lebensunterhalt übrig bleiben müssen.


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