Oldtimerversicherung

Einen Sonderfall in der Kraftfahrzeugversicherung nimmt die Oldtimerversicherung ein. Hier geht es um Fahrzeuge, die aus historischen Gründen eine Sonderstellung einnehmen. Aufgrund Ihres Alters von mindestens 30 Jahren und vor allem aufgrund ihres unveränderten Originalzustandes sind sie Teil automobiler Geschichte und somit besonders erhaltenswert.

Bei Oldtimern gibt es die unterschiedlichsten Typen, Baureihen und Modelle. Alle Klassiker haben jedoch etwas gemeinsam: Der Charakter und der Charme vergangener Jahrzehnte schwebt wie ein Nimbus immer mit, wenn ein Oldtimerfan über seinen Schatz redet. In die Pflege und den Erhalt des Liebhabermodells stecken diese Enthusiasten viel Zeit und Mühe, denn häufig hat es neben dem ideellen auch einen beträchtlichen materiellen Wert.

Ist jedes alte Auto ein Old­timer?

Per Gesetz ist ein Kraftfahrzeug erst dann ein Oldtimer, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist, sich in gutem Erhaltungszustand befindet – der weitestgehend dem Originalzustand entspricht – und wenn es als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gilt. Näheres hierzu ist in der Fahrzeugzulassungsverordnung festgehalten.

Nicht jedes ältere Kraftfahrzeug besitzt automatisch historischen Status und gilt als Oldtimer. Offiziell gelten Kraftfahrzeuge erst dann als Oldtimer, wenn sie mit einem historischen Kennzeichen zugelassen sind. Fahrzeuge, die mit einem neuen Motor oder mit neuen Ersatzteilen ausgestattet sind, erhalten in der Regel kein Historienkennzeichen.

Dem Erhalt von kulturhistorischen Fahrzeugen hat sich auch die Versicherungswirtschaft verschrieben und unterstützt mit unterschiedlichsten Deckungskonzepten die Oldtimer-Fangemeinde.

Für welche Fahrzeugarten lässt sich eine Oldtimer­versicherung abschließen?

Es können alle Arten von Fahrzeugen als Oldtimer versichert werden, ob nun ein PKW, ein LKW oder eine landwirtschaftliche Zugmaschine, man findet mit dem zugehörigen Gutachten immer einen passenden Versicherer.

Um als Oldtimer zugelassen zu werden und um das begehrte H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge zu erhalten, muss das Fahrzeug vom TÜV oder der DEKRA abgenommen werden.

Die erste Hürde, nämlich, dass das Fahrzeug 30 Jahre alt sein muss, ist meistens kein Problem. Zusätzlich muss sich das Fahrzeug jedoch im Originalzustand befinden, d.h. es dürfen keine Umbauten, die nicht werksmäßig vorgenommen wurden, vorhanden sein. Hierzu gehören unter anderem Verbreiterungen, nicht originale Felgen oder eine veränderte Innenausstattung. Ist das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand erhalten und übersteht eine normale Hauptuntersuchung, wird das Gutachten erstellt und das Fahrzeug kann als Oldtimer zugelassen werden.

Da so ein Oldtimer nicht ganz so häufig genutzt wird wie ein normales Kraftfahrzeug, ist auch der Jahresbeitrag erheblich günstiger. Außerdem spart man in der Regel auch enorm bei der Kraftfahrzeugsteuer.

Bei den meisten Versicherern muss der Oldtimer mindestens 5 Monate im Jahr zugelassen sein. Ein erweiterter Versicherungsschutz, insbesondere in der Kaskoversicherung, ist ratsam, denn mitunter sind die Originalteile nur noch sehr teuer zu beschaffen oder Nachbauten kosten erheblich mehr, als die nicht mehr verfügbaren Originalteile.

Wonach richtet sich der Wert eines Oldtimers?

Besonders Fahrzeuge, die in geringer Stückzahl hergestellt wurden, sind als historische Fahrzeuge besonders begehrte Sammler- und Liebhaberobjekte. Der Selten­heits­wert macht Oldtimer wertvoll – sei es als Geldanlage. Eines der wichtigsten Kriterien zur Wertbestimmung eines Oldtimers ist jedoch sein Zustand. Der Wert wird durch einen Gutachter ermittelt.

Deswegen empfiehlt es sich bei der Auswahl des Versicherers nach Sondertarifen in der Kaskoversicherung für Oldtimer zu suchen, da nur diese, im Falle eines Schadens, den Betrag in voller Höhe übernehmen werden.

Viele Versicherer bieten neben der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, der Vollkaskoversicherung oder der Teilkaskoversicherung auch Deckungserweiterungen wie die Insassenunfallversicherung, den Auslandsschadenschutz oder auch Schutzbriefleistungen an.

Was kostet die Oldtimerversicherung?

Oldtimerbesitzer fahren in der Regel weniger oft mit ihren Oldtimern als mit ihren Alltagsfahrzeugen. Oldtimer werden vorsichtiger im Straßenverkehr bewegt und es wird oft viel Zeit und Geld in die Fahrzeuge investiert, um ihren guten Zustand zu erhalten. Da die meisten Halter aus diesem Grund noch ein modernes Alltagsfahrzeug versichert haben, sind Oldtimerversicherungen preiswerter als normale Kraftfahrzeugversicherungen. Allerdings entstehen durch die Versicherung von Oldtimern auch zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Kosten für Wertgutachten durch Sachverständige.

Was kostet ein Gutachten für einen Oldtimer?

Das Gutachten für einen Oldtimer nach § 23 StVZO samt Hauptuntersuchung (HU) ist für die Zulassung als historisches Fahrzeug verpflichtend. Das Dokument kostet etwa 75,00 Euro bis 250,00 Euro je nach Fahrzeug und Gutachter.

Für Oldtimer, die gegen Kaskoschäden versichert werden sollen, wird eine höchstens zwei Jahre alte Kurzbewertung benötigt. Je nach Sachverständigenbüro kostet diese Bewertung rund 100,00 Euro bis 200,00 Euro. Der Gutachter benotet den gesamten Zustand des Oldtimers und legt den heutigen Marktwert fest. Das Gutachten umfasst eine umfangreiche Zustandsbeschreibung aller Baugruppen des Fahrzeuges, sämtliche technische Daten, Reparaturen und ggf. durchgeführte Umbauten am Oldtimer.

Das für die Oldtimerzulassung notwendige Gutachten kann bei zertifizierten Prüf­or­ga­ni­sa­ti­onen wie z.B. dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder dem Deutschen Kraft­fahr­zeug-Über­wachungs-Verein (DEKRA) in Auftrag gegeben werden. Diese Prüfstellen erstellen auch Kurz­be­wer­tungen sowie umfangreiche Wertgutachten für Oldtimer, wenn diese benötigt werden.

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