Versicherer

Der Versicherer wird umgangssprachlich auch Versicherung, Versicherungsunternehmen oder Versicherungsgesellschaft genannt und ist die Partei des Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt – der Versicherungsgeber. Die andere Partei ist der Versicherungsnehmer – er erhält den Versicherungsschutz.

Rechtlich richtig ist die Bezeichnung Versicherungsträger, früher wurden Versicherer auch Assekuradeure genannt.

Der Versicherer übernimmt das versicherte Risiko des Versicherungsnehmers gegen die Zahlung einer vertraglich vereinbarten Prämie und verpflichtet sich, im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.

In Deutschland ist der Versicherer ein Versicherungsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (z.B. AXA Versicherung AG), eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG), einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. 530 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds sind in Deutschland zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand 2019).

Da Versicherer eine zentrale wirtschaftliche Rolle spielen, unterliegen sie einer besonderen staatlichen Kontrolle. Diese Kontrolle übernimmt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin. Das zuständige Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen. Das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) ist die zentrale bundesrechtliche Vorschrift, die unter anderem die Zulassung, den Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und die Aufsicht regelt.

Historisch betrachtet wurde bis ins 17. Jahrhundert Versicherungsschutz nicht von Versicherern, sondern von Einzelpersonen, Zünften oder Gilden gewährt. Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden erste Versicherer mit wirtschaftlichen Interessen. Die Feuer– und (See-)Transportversicherungen waren die ersten Versicherungen. Die ersten richtigen Versicherer in Deutschland wurden auf staatliche Verordnung gegründet, die bekanntesten waren die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner Feuersozietät (1718). Nach heutigem Stand waren dies Anstalten des öffentlichen Rechts. Der erste deutsche und damit ältester Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die Gothaer Feuerversicherungsbank für den Deutschen Handelsstand (1820). Der erste Spezialversicherer für Beamte, die Deutsche Beamtenversicherung (DBV), wurde 1871 als Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine gegründet.

Eine neuere Form der Versicherer sind die so genannten Direktversicherer beziehungsweise Direktversicherungen. Zum Abschluss eines Vertrages wird man nicht über einen Außendienstberater beraten und betreut, sondern schießt über den Direktvertrieb, z. B. über das Internet, Telefon, Fax oder per Briefpost ab.


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