Schlossänderungskosten

Nach einem Schlüsselverlust oder Einbruch ist es in vielen Fällen notwendig, die Schlösser auszutauschen bzw.
ein neues Schloss einbauen zu lassen. Zwar übernimmt auch die Hausratversicherung diese
Schlossänderungskosten, doch hierbei gibt es Beschränkungen: Der Versicherungsschutz besteht nur bei
Allgefahren. Das bedeutet, die Kosten für einen Austausch des Schlosses sind zum Beispiel im Falle eines
Einbruchdiebstahls sowie Brandes versichert.

Außerdem gilt die Hausratversicherung nur für bestimmte Bereiche des Gebäudes: Der Austausch von
Wohnungstürschlössern sowie Hauseingangstürschlössern wird nach Eintritt eines Versicherungsfalles bezahlt.
Ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert sind die Schlossänderungskosten im Falle eines Schadens an
Tresoren bzw. generell Wertbehältnissen.

Verlieren Sie als Versicherter selbst den Schlüssel, werden die Schlossänderungskosten von der
Hausratversicherung jedoch nicht übernommen.

In der Hausratversicherung außerdem nicht integriert, sind Schlossänderungskosten an Haustüren von
Mehrfamilien-Immobilien. Um sich gegen diese Schlossänderungskosten abzusichern, empfiehlt es sich, eine
Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sollte in jedem Fall auch Schlüsselverlust einschließen, damit
die Kosten für eine Schlossänderung vom Versicherer ersetzt werden.


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