Sondertilgungsrecht

Bei dem Sondertilgungsrecht handelt es sich um ein im Darlehensvertrag zu fixierendes Recht des Darlehensnehmers, unabhängig von der laufenden Tilgung zusätzliche Tilgungen leisten zu dürfen (die Banken bieten ihren Kunden i.d.R. ein kostenfreies Sondertilgungsrecht in Höhe von 5% p.a. an, auf die Darlehensursprungssumme berechnet). 


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