Teileigentum

Es besteht die Möglichkeit, eine Immobilie in mehrere Anteile aufzuteilen (z.B. Teilung von Haus und Garage). Diese können einzeln veräußert und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Teileigentum, soweit es sich dabei um nicht zu Wohnzwecken dienliche Räume handelt.


Weitere Informationen

Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung

Baudarlehen

Baukredit

KfW Förderungen

Neubaufinanzierung

Altbaufinanzierung

Altbausanierung

Forward Darlehen

Anschlussfinanzierung



» zur Finanzlexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,91 von 5 Sternen 502 Bewertungen auf ProvenExpert.com