Tilgungssatzanpassungsrecht

Die langfristige Finanzierung ist oftmals nicht so planbar wie man es sich bei Vertragsabschluss wünscht. Unvorhersehbare Ausgaben oder spezielle Ereignisse (vorübergehende Arbeitslosigkeit, Krankheit, familiärer Nachwuchs) können die Finanzplanung bei einem Hauskredit erheblich durcheinanderbringen. Auf der anderen Seite kann der Haushalt auch höhere Einkünfte generieren (Wiedereintritt ins Berufsleben des Partners, karrierebedingte Einkommenssteigerungen), die die Bezahlung einer höheren mtl. Kreditrate zulassen. Um hier flexibel reagieren zu können bieten einige Banken ein Tilgungssatzanpassungsrecht an. Über diese Option kann der Kunde seinen anfänglich gewählten Tilgungssatz i.d.R. 2-3 während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei nach oben oder unten anpassen. Es versteht sich von selbst, das beim Ausüben dieser Option sich auch die urspr. kalkulierte Kreditlaufzeit verändert. 


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