Verbraucherkreditgesetz

Durch das in 1991 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz sollten Verbraucher vor missbräuchlichen Kreditbedingungen geschützt werden (Verbraucherschutz). Allerdings wurde dieses spezifische Gesetz zum Jahre 2002 außer Kraft gesetzt. Das Recht der Verbraucherdarlehensverträge ist seitdem im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.


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