Verkehrshaftungsversicherung

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für Transportunternehmen nach §7 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gültig. Sie schützt den Frachtdienstleister gegen alle geltend gemachten Schadensersatzansprüche der zu beliefernden Kunden. So werden von der Verkehrshaftungsversicherung die Kosten für beschädigte oder verlorene Ware gedeckt, sowie finanziell schädigende Lieferfristversäumnisse gedeckt.

Für wen ist die Verkehrshaftungsversicherung?

Die Verkehrshaftungsversicherung ist für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Paragraph 1 GüKG betreiben, also Frachtführer, die eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen durchführen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Warum müssen Logistikunternehmen, Spediteure und Frachtführer eine Verkehrshaftungsversicherung abschließen?

Wie bereits beschrieben ist die Verkehrshaftungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben und zwar um Logistikunternehmen, Spediteure und Frachtdienstleister vor schweren finanziellen Belastungen, die im Falle einer Schadenersatzforderung durch ihre Kunden entstehen können, zu schützen. Oft liegt es gar nicht in der Hand der Unternehmen, ob Güterschäden entstehen oder die Waren abhandenkommen.

Berechnungen mehrerer Wirtschaftsverbände unter Beteiligung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) zeigten 2018 auf, dass durch den Diebstahl von Ladung jährlich Güterschäden in Höhe von 1,3 Milliarden Euro entstehen. Es wurde Ladung aus knapp 26.000 Güterkraftfahrzeugen gestohlen. Statistisch gesehen wird also alle 20 Minuten ein Frachtdienstleister bestohlen. Weitere Schäden durch Vertragsstrafen für Lieferfristversäumnisse, Reparaturkosten und Produktionsausfälle belaufen sich auf 900 Millionen Euro.

Außerdem besteht, trotz immer besser werdenden Verkehrssicherheitstechniken, eine nicht zu unterschätzende Unfallwahrscheinlichkeit. Insgesamt waren laut des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2019 36.939 Fahrer von Güterkraftfahrzeugen an Unfällen beteiligt, davon zogen 9.836 schwerwiegende Sachschäden nach sich. Häufig sind LKW und Kleinlaster die Hauptverursacher eines Unfalls im Straßenverkehr.

Wann benötigt man eine Verkehrshaftungsversicherung?

  1. Beschädigung des versicherten Transportgutes

 Das Kraftfahrzeug inklusive dem versicherten Transportgut geraten in einen Unfall, wodurch Teile der transportierten Waren zerstört werden.

  1. Verlust der versicherten Ware

 Der Inhalt eines Aufliegers wird gestohlen.

  1. Fehldisposition der versicherten Ware durch den Lagerhalter

 Der Lagerhalter lagert die zu transportierende Ware falsch ein, wodurch diese nicht rechtzeitig verladen und geliefert werden kann.

Was ist versichert?

Die Verkehrshaftungsversicherung umfasst den Ausgleich begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Auftragnehmer eines Verkehrsvertrages erhoben werden.

Desweiteren können verschiedene Kosten mitversichert werden:

  • Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten, sofern diese aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften aufzuwenden sind
  • Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens
  • Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, soweit diese den Umständen nach geboten waren
  • Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung, wenn diese zur Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich sind

Eine Erhöhung der Sonderziehungsrechte (SZR) ist in der Regel möglich.

Was ist nicht versichert?

Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe, kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Vertragsstrafen, Schäden, die einen strafähnlichen Charakter haben gelten grundsätzlich als nicht versichert.

Ebenfalls nicht versichert sind folgende Gegenstände:

Radioaktive Stoffe, Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und -Munition ), Drogen (BTM-Gesetz oder das Opium-Gesetz), lebenden Tieren, Pflanzen, Umzugsgut, Kraftfahrzeugen, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetalle und Edelsteine, echten Perlen, Geld, Valoren, Dokumenten, Urkunden, Tabakwaren, Spirituosen, optischen Geräte, Unterhaltungselektronik, EDV-Geräten und Zubehör, Chip- und Telefonkarten, Telekommunikationsgeräte.

Was leistet eine Verkehrshaftungsversicherung?

Der Versicherungsschutz wird auf das Risiko des Versicherungsnehmers individuell angepasst und lässt sich flexibel für bestimmte Waren-, Transportarten, Länder und Gefahren konfektionieren.

Mitversichert sind im Unternehmen alle Mitarbeiter, wenn diese im Rahmen ihrer Aufgabe tätig sind.

Im Falle eines Schadens wird vom jeweiligen Versicherer die Sach- und Rechtslage geprüft. Berechtigte Schadenersatzforderungen, werden vom Versicherer erstattet und unberechtigte Ansprüche abgelehnt. Wie bei einer Art passiver Rechtsschutzversicherung sind anfallende Gerichtskosten ebenfalls mitversichert.

Was sind 40 Sonderziehungsrechte?

 Sonderziehungsrechte (SZR) SZR drücken aus, zu welchem Wert die Ware versichert ist.

Die Frachtführerhaftung ist gesetzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt. Der jeweilige Auftraggeber kann, je nach Bedarf, höheren Schutz, also 40 SZR verlangen.

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