Widerrufsjoker

Als Widerrufsjoker wird bei einem Immobiliendarlehen der auch nach Jahren noch mögliche Widerruf der Immobilienfinanzierung bezeichnet. Grundlage ist eine ggfs. fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag, aufgrund dessen das Darlehen auch nach der 14-tägigen Widerrufsfrist für ungültig erklärt werden kann.

Voraussetzung für den Einsatz des ewigen Widerrufsjokers ist allerdings, dass das Immobiliendarlehen zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen wurde. Für Baufinanzierungen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, gilt eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen, in der das Darlehen mit dem Widerrufsjoker beendet werden kann.

Das muss in eine korrekte Widerrufsbelehrung 

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist Grundvoraussetzung für das Ziehen des Widerrufsjokers. Wichtige Merkmale für eine korrekte Widerrufsbelehrung sind:

  • Die Bank muss den Kreditnehmer über die Widerrufsfrist von 14 Tagen informieren.
  • Der Beginn der Widerrufsfrist muss mit Datum erkennbar sein.
  • Es ist ein Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten.
  • Die Widerrufsbelehrung bezieht sich auf den konkreten Vertrag. So dürfen beispielsweise nicht mehrere, unterschiedliche Hinweise zum Widerrufsrecht aufgeführt werden, sondern der Kreditnehmer muss eindeutig erkennen können, welche Widerrufsbelehrung auf seinen Vertrag zutrifft.
  • Alle Pflichtangaben sind vollständig und korrekt angegeben. Dazu gehören beispielsweise die Vertragslaufzeit, der Darlehensbetrag, die Art des Darlehens und die Zinssätze.
  • Die Kündigungsmöglichkeiten wurden erwähnt.
  • Die Aufsichtsbehörde wurde konkret benannt.
  • Die Widerrufsbelehrung wurde durch den Bankangestellten korrekt und unmissverständlich durchgeführt.

Fehlt einer dieser Punkte in der Widerrufsbelehrung oder wurde der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt, ist es ggfs. möglich, den Widerrufsjoker anzuwenden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt anzuraten. Dieser schaut sich noch einmal genau den Vertrag und die fehlerhafte Widerrufsbelehrung an. Sollte die Bank denn Widerrufsjoker für das Immobiliendarlehen nicht anerkennen, hilft ein Anwalt auch bei der Durchsetzung des Widerrufsrechts.

WICHTIG: Da, wie bei jeder Rechtsstreitigkeit, eine Wahrscheinlichkeit gegeben ist, seine Ansprüche gerichtlich geltend machen zu müssen, sollte ZWINGEND für diesen Fall abgeklärt werden, wie hoch evtl. Kosten bei einem Scheitern der Klage anfallen würden und ob die zu erwartende Rechtsstreitigkeit bzw gerichtliche Auseinandersetzung durch eine evtl. bestehende Rechtsschutzversicherung begleitet werden kann. 

Vor dem Widerruf die Anschlussfinanzierung klären

Mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Darlehensvertrag auch noch nach dem Abschluss gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. So kann beim Abschluss einer neuen Baufinanzierung unter Umständen viel Geld eingespart werden. Deshalb sollte der Vertrag aber nicht vorschnell gekündigt werden: Es ist vor allem wichtig, vor der Kündigung des Bestandsdarlehens die Umschuldung zu einer anderen Bank zu klären.

Denn wird der Widerrufsjoker von der Bank anerkannt, muss das gesamte Immobiliendarlehen rückabgewickelt werden. Das bedeutet zum einen, dass die Bank alle bereits gezahlten Raten plus der Zinsen und Gewinne an den Kunden zurückerstattet. Zum anderen muss der Kreditnehmer das Darlehen inklusive der noch nicht gezahlten Zinsen auf die ausstehende Restschuld an die Bank zurückzahlen. Um diese Zahlungen auch gewährleisten zu können, ist eine Anschlussfinanzierung unabdingbar – insbesondere, da die Rückzahlung oft schnell innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss.

Die Vorgehensweise beim Widerrufsjoker noch einmal zusammengefasst:

  1. Prüfen des Darlehensvertrages und der Widerrufsbelehrung auf Fehler durch einen Fachanwalt
  2. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein: Kosten einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Fachanwalt besprechen
  3. Prüfen, inwieweit eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung ein evtl. Klageverfahren begleiten würde
  4. Anschlussfinanzierung über eine andere Bank vorbesprechen und eine Bereitschaftserklärung zur Darlehensvergabe der neuen Bank beiziehen
  5. Widerruf des Darlehens schriftlich an die finanzierende Bank schicken
  6. Akzeptiert die finanzierende Bank den Widerruf: Anschlussfinanzierung bei der neuen Bank beantragen
  7. Lehnt die Bank den Widerruf ab, müssen rechtliche Mittel in Anspruch genommen werden

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bietet also die Möglichkeit, aus einem hoch verzinsten Darlehensvertrag auszusteigen und zu einem Darlehen mit günstigeren Zinsen zu wechseln.

Dabei entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird von den Banken verlangt, wenn das Immobiliendarlehen vorzeitig vom Kunden gekündigt wird. Kann jedoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag nachgewiesen werden, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.


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