Zahlungsweise

Die Zahlungsweise legt fest, in welchem Intervall die Beiträge für eine Versicherung bezahlt werden.

Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

Einmalig – jährlich – halbjährlich – vierteljährlich – monatlich

Für Lebens- und Krankenversicherungen gilt grundsätzlich die monatliche Zahlweise, die durch Lastschrift vom Konto des Versicherten eingezogen wird.

Andere Versicherungen werden zumeist jährlich bezahlt, jedoch ist hier die Umstellung der Zahlweise auf Wunsch des Versicherten möglich.

In den meisten Fällen wir bei unterjähriger Zahlweise ein Ratenzuschlag erhoben. Dieser beläuft sich zwischen 2 bis 5% des Versicherungsbeitrages.

Festgelegt werden kann auch der Zeitpunkt der Zahlung im Monat der Fälligkeit. So ist die Zahlung z.B. zum ersten oder aber auch zum 15. des Fälligkeitsmonats möglich.

Durch den Versicherten kann bei jährlicher, halb- und vierteljährlicher Zahlweise auch gewählt werden, ob der fällige Beitrag per Lastschrift vom Konto des Versicherten abgebucht oder die Beitragsrechnung per Überweisung beglichen wird. Der Versicherer kann allerdings einen Zuschlag verlangen, wenn die Zahlung nicht per Lastschrift erfolgt.


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