Abtretung
Übertragung eines Rechts auf einen neuen Gläubiger (Darlehensgeber). Bei der Baufinanzierung spielt die Abtretung folgender Rechte eine Rolle: Abtretung einer Grundschuld. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung einer Grundschuld besonders bei Umschuldung. Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers. Desweiteren gibt es Abtretungen von Miet- und Pachtzinsansprüchen an den Darlehensgeber sowie Abtretungen von Ansprüchen aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen (Tilgungsersatz).