Anpassungsklausel

Die Anpassungsklausel, auch Beitragsanpassungsklausel genannt, ermöglicht es dem Versicherer den Beitrag für einen bestehenden Versicherungsvertrag zu erhöhen, ohne dass die Leistungen entsprechend heraufgesetzt werden. Auch umgekehrt ist eine Anpassung möglich. Die Leistung wird in diesem Fall vermindert, die Prämie jedoch nicht reduziert.

Bei einer Anpassung des Vertrages hat der Versicherer den Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Vertragsänderung zu informieren.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer im Falle der Beitragsanpassung?

Nach Erhalt der Mitteilung des Versicherers hat der Versicherungsnehmer gemäß § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) innerhalb eines Monats das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung – jedoch frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung – zu kündigen.


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