Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt) ist im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung auf eine bestimmte Berufsgruppe oder Branche zugeschnitten. Sie bietet somit einen erweiterten bzw. umfassenderen Schutz für Risiken, die speziell in dieser Branche anfallen können

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmer gegen auftretende Personen- und Sachschäden ab, die während der betrieblichen Tätigkeit beim Auftraggeber oder Kunden entstehen können, ab. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden somit von der Versicherung übernommen. Sie gehört grundsätzlich nicht zu den verpflichtenden Versicherungen, ist aber empfohlen, um finanzielle Konsequenzen abzudecken und eine drohende Insolvenz zu vermeiden.

Für manche Berufsgruppen, die bspw. beratend oder sicherheitsbezogen tätig sind, ist die Betriebshaftpflichtversicherung jedoch Pflicht und muss abgeschlossen werden. Dazu zählt:

  • das Bewachungs- und Securitygewerbe
  • Schießstätten & Sportschützenvereine
  • Betreiber von Flugplätzen
  • Enstorgungsbetriebe
  • Jäger
  • Schausteller
  • Prüfingenieure

Das Baugewerbe zählt zwar nicht dazu, doch viele Kunden, die einen Bauunternehmer beauftragen wollen, verlangen einen Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung, da auf dem Bau ein erhöhtes Risiko besteht.

Die Betriebshaftpflichtversicherung oder auch Firmenhaftpflichtversicherung kann von der Rechtsform des Betriebes unabhängig abgeschlossen werden: Das bedeutet, eine GmbH, eine OHG, eine UG, eine GbR sowie andere Unternehmensformen als auch Freiberufler und Selbstständige können die Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen beinhaltet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung variieren je nach Branche, Versicherungstarif, branchenüblichen Risiken und dem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers. Folgende Leistungen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung bei den meisten Versicherern enthalten:

  • Übernahme von Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kostenübernahme für Anwalt, Reisen, Sachverständige (passiver Rechtsschutz)
  • Absicherung von Nebenrisiken wie Verlust fremder Schließsysteme wie Schlüssel, Code-Karten
  • Absicherung bei Schäden an gemieteten Sachen

Viele Versicherungsnehmer kombinieren die Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Berufshaftpflichtversicherung, denn so sichern sie sich nicht nur für branchenbezogene, betriebliche Schäden ab, sondern auch gegen Schäden, die aus der Tätigkeit an sich heraus resultieren.

Nicht versichert sind Vermögensschäden Dritter, die aufgrund von fehlerhafter Leistung des Versicherungsnehmers bzw. Betriebes heraus eintreten. Auch Ansprüche aus Vertragsstrafen oder zugesagten Garantien werden nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.


Weiterhin nicht versichert sind:

 

  • Schäden am eigenen Firmeninventar (hier greift eine Geschäftsinhaltsversicherung)
  • Private Schäden
  • Echte Vermögensschäden (hier greift eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
  • Umweltschäden

 

Welche Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Nicht nur Personen- und Sachschäden, auch Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden entstanden sind, werden von der betrieblichen Haftpflichtversicherung übernommen.

– Personenschäden: Ein Kunde wird durch ein herumliegendes Kabel verletzt, da er stolpert. Die Betriebshaftpflicht sichert diesen Schaden ab.

Sachschäden: Die Einrichtung bei einem Kunden wird versehentlich beschädigt. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht.

Vermögensschäden: Hier deckt die Betriebshaftpflichtversicherung bspw. Verdienstausfälle eines Kunden ab, der sich durch den Versicherungsnehmer verletzt hat.

Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung geeignet und wer ist versichert?

Unternehmen aller Rechtsformen sowie Freelancer als auch Selbstständige können eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Wichtig dabei ist, dass der Firmensitz sich in Deutschland befindet. Abgesichert sind in der betrieblichen Haftpflichtversicherung Handwerker, Dienstleister, IT-Unternehmen, Fotografen, Journalisten und andere Branchen. Auch für Start-Ups sowie lange bestehende Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung geeignet.

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind alle Personen versichert, die für das Unternehmen im betrieblichen Sinne tätig sind: Dazu zählen Freiberufler, der Unternehmer selbst sowie alle seine Mitarbeiter. Auch Aushilfen, Mini-Jobber, Praktikanten, Werkstudenten und Reinigungskräfte sind in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Sogar Familienangehörige, die helfend betrieblich tätig sind, sind mit im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Grundsätzlich nicht in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind Leiharbeiter bzw. Zeitarbeiter – diese kann der Versicherungsnehmer jedoch über einen erweiterten Leistungsschutz in die Versicherungspolice integrieren.

Wie hoch sind die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung?

 

Da die Betriebshaftpflichtversicherung eine individuelle und auf die Branche zugeschnittene Versicherung ist, ist auch die Versicherungsprämie individuell zu ermitteln. Um die Höhe der Kosten für eine betriebliche Haftpflichtversicherung zu berechnen, zieht der Versicherer unter anderem folgende Faktoren heran:

  • Branchenübliche Risiken
  • Art des Betriebes
  • Größe des Betriebes
  • Lage des Betriebes
  • Zahlungsintervall
  • Höhe der Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Jahresumsatz
  • Zusatzleistungen

Die Deckungssumme kann dabei vom Versicherungsnehmer individuell bzw. nach Absprache mit dem Versicherer festgelegt werden. Eine Über- bzw. Unterversicherung sollte dabei vermieden werden, damit eine Insolvenz oder eine finanziell existenzielle Bedrohung nicht eintritt. Empfohlen wird eine Pauschale von drei Millionen Euro.

Wo gilt der Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz an den Orten, wo betrieblich gearbeitet wird: Das können der eigene Firmensitz sein oder ausgelagerte Standorte bzw. Lager, öffentliche Plätze sowie der Kundenbetrieb. Auch Orte wie Schulfeste oder Events, auf denen der Versicherungsnehmer betrieblich tätig ist, sind abgedeckt.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten einen weltweiten oder zumindest einen europäischen Versicherungsschutz an. Teilweise werden die USA und Kanada jedoch ausgeschlossen. Wo der Schutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung also gilt, sollte vom Versicherungsnehmer nachgefragt werden.

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