Bürgschaftsversicherung

Die Bürgschaftsversicherung ist ähnlich einer Kautionsversicherung. Der Versicherer tritt dabei als Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Hauptschuldners auf. Die Versicherung muss somit die Hauptschuld (Erfüllung der Verbindlichkeiten) des Dritten begleichen. Die Bürgschaftsversicherung ist dementsprechend eine sogenannte „Versicherung für fremde Rechnung“.

Die Bürgschaftsversicherung kann von Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden. Privatpersonen nutzen sie vor allem bei Immobiliengeschäften, wobei die Bürgschaftsversicherung dann in den meisten Fällen als Restschuldversicherung greift.

Unternehmen profitieren ebenfalls von der Bürgschaftsversicherung: Sie minimiert das Ausfallrisiko bei großen oder langfristigen Projekten, denn der Versicherungsnehmer kann durch die Absicherung seitens des Versicherers als Bürge alle anfallenden Kosten begleichen und bleibt liquide.

Besonders die Baubranche, der Maschinen- und Anlagenbau sowie Dienstleistungs- und Handelsunternehmen nutzen üblicherweise eine Bürgschaftsversicherung.

Wie funktioniert eine Bürgschaftsversicherung?

Die Bürgschaftsversicherung beruht auf dem Prinzip des Drei-Parteien-Verhältnisses: der Schuldner, der Gläubiger und der Bürge (Versicherer) stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander. Grundsätzlich gilt hierbei das Versicherungsvertragsgesetz. Da der Bürgschaftsversicherung jedoch eine eigene Rechtsbeziehung zugrunde liegt, kann das Versicherungsvertragsgesetz nur eingeschränkt angewendet werden. Hier greift dann das Bürgerliche Gesetzbuch.

Die Bürgschaftsversicherung ist äquivalent zur Kautionsversicherung und dem Avalkredit (Bankenbürgschaft) von Kreditinstituten.

Im Gegensatz zum Avalkredit wird bei einer Bürgschaftsversicherung keine komplexe, umfassende Risikoprüfung durchgeführt. Auch die Transparenz der Berechnung ist bei einem Bürgschaftsbetrag von 10.000 bis eine Million Euro besser nachvollziehbar. Liegt eine gute Bonität des Versicherungsnehmers vor, sind Bürgschaftslinien bis zu einer gewissen Deckungssumme ohne Absicherung möglich. Die Bürgschaftsversicherung ist somit vor allem für junge Unternehmer und Existenzgründer eine Alternative zum Avalkredit der Banken. Außerdem fallen bei einem Abschluss der Bürgschaftsversicherung keine zusätzlichen Kosten aufgrund von Urkundenausstellung oder Prüfungen an, da diese Zusatzkosten bereits mit der Versicherungsprämie abgedeckt sind.

Weitere Vorteile einer Bürgschaftsversicherung:

  • Unabhängigkeit
  • Liquiditätsfluss
  • Erweiterung des Finanzspielraums
  • Bewahrung der Konkurrenzfähigkeit

Um die Kosten für die Bürgschaftsversicherung zu berechnen, fragt der Versicherer nach verschiedenen Faktoren. Darunter fällt zum Beispiel die Branche des Gewerbes, die Bürgschaftsart als auch die Größe des Betriebes sowie die Höhe der Deckungssumme.

Welche Arten von Bürgschaftsversicherungen gibt es?

Im Rahmen der Bürgschaftsversicherungen gibt es viele unterschiedliche Tarife sowie Arten, die in Anspruch genommen werden können:

  • Vorauszahlungsbürgschaft: wird auch Anzahlungsbürgschaft genannt und sichert den Schuldner bei Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen gegenüber dem Gläubiger ab.
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft: diese Versicherung stellt sicher, dass die Bauleistung des Auftragnehmers durch eine Zahlung abgegolten ist.
  • Gewährleistungsbürgschaft: wird auch Mängelansprüchebürgschaft genannt und gewährleistet die Mängelbeseitigung auch nach der Auftragsabnahme. Der Versicherer ist hierbei als Garantiegeber tätig und übernimmt die auftretenden Mängel in Höhe der Deckungssumme.
  • Warenlieferungsbürgschaft
  • Prozessbürgschaft
  • Dienstleistungsbürgschaft

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