Bei den Erschließungskosten handelt es sich um Kosten, die für die Erschließung des Grundstücks fällig werden, z. B. die für den Grunderwerb und die Freilegung der Flächen, die erstmalige Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung und Beleuchtung, die für die Bebauung notwendigen Straßen, usw.
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