Ertragsausfallversicherung

Eine Ertragsausfallversicherung sichert Unternehmen und Betriebe gegen entgangene betriebliche Gewinne und fortlaufende Betriebskosten ab, sobald ein erzwungener Betriebsstillstand erfolgt. Sie gehört mit zu den sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherungen. Ein betrieblicher Stillstand ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, ggf. auch Bedienfehler oder auch Materialfehler keine Produktion mehr stattfinden kann oder die Betriebsabläufe vollständig und für einen gewissen Zeitraum beendet werden müssen.

Die Ertragsausfallversicherung ist ein Teil der betrieblichen, freiwilligen Versicherungen aus Ertragsausfallversicherung, Inhaltsversicherung, Gebäudeversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und betriebliche Rechtsschutzversicherung.

Folgende Gründe können die Ursache für einen Betriebs- und somit auch Ertragsausfall sein:

 

  • Brand/ Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Maschinenfehler
  • Materialfehler
  • Bedienfehler
  • extreme Witterung
  • Wasser / Rohrbrüche
  • Kurzschluss
  • Vandalismus
  • Störungen in der Wasser-/ Gas-/ Stromversorgung

Wenn die Produktion oder die betrieblichen Abläufe zeitweise stillgelegt werden müssen, laufen die Fixkosten oft weiter. Die Ertragsausfallversicherung schützt vor den finanziellen Schäden, die durch diesen Stilltand entstehen und deckt somit alle Kosten ab, die in der Konsequenz für den Betrieb auflaufen. Darunter fallen beispielsweise Löhne und Gehälter für Mitarbeiter, Steuerzahlungen, Versicherungsbeiträge, Lieferantenkosten und Mieten. Auch der mögliche, realisierbare Gewinn kann durch die Ertragsausfallversicherung abgesichert sein. Viele Versicherungsgesellschaften übernehmen auch Schadenminderungskosten, Werbemaßnahmen sowie die Kosten für ein Gutachten bzw. den Sachverständigen. Reparaturen müssen im Einzelfall behandelt werden – diese sind häufig in der Geschäftsinhaltsversicherung enthalten.

Eine Ertragsausfallversicherung ist freiwillig und immer individuell. Die Kosten für die Ertragsausfallversicherung richten sich beispielsweise nach der Betriebsgröße und dem Jahresumsatz. Auch die Branche sowie die Anzahl der Mitarbeiter spielt eine Rolle. Dabei erfasst der Versicherungsgeber alle notwendigen, betrieblichen Daten, um ein individuelles Angebot zu erstellen, damit eine ausreichend hohe Versicherungssumme gegeben ist und um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden. Die Versicherungssumme deckt dementsprechend die betrieblichen Ausfälle innerhalb der sogenannten Haftzeit ab. Diese sollte möglichst lange gewählt werden – in den meisten Fällen liegt die Haftzeit bei Ertragsausfallversicherungen bei 36 Monaten.

Es gibt unterschiedliche Formen einer Ertragsausfallversicherung:

 

– als separate Versicherung

Hierbei wird die Ertragsausfallversicherung als gesonderte, eigenständige Versicherung abgeschlossen.

– als Zusatzversicherung in der Geschäftsinhaltsversicherung

Die Ertragsausfallversicherung ist hier ein Teil der Geschäftsinhaltsversicherung.

Je nach Form gestalten sich dementsprechend auch die Kosten für eine Ertragsausfallversicherung. Diese richten sich nach der Versicherungssumme an sich, der Höhe der Selbstbeteiligung sowie dem Risikoprofil des Betriebes.

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