Feuerversicherung

Was ist die Feuerversicherung?

Die Feuerversicherung, Feuerschutzversicherung oder auch Brandversicherung bzw.
Brandschutzversicherung ist ein Teil der Hausratversicherung, der Wohngebäudeversicherung oder der
Gebäudeversicherung und versichert das Gebäude bzw. dessen Inhalt vor finanziellen Schäden durch ein
Feuer bzw. Brand ab. Die Feuerversicherung kann von Betrieben als auch Privatpersonen in Anspruch
genommen werden.
Für Rohbauten gibt es auch eine gesonderte Feuerrohbauversicherung (auch Rohbauversicherung
genannt), die die möglichen Schäden durch einen Brand während der Bauphase einer Immobilie absichert.

Ist ein Feuer auch gleichzeitig ein Brand?

In der Feuerversicherung wird zwischen verschiedenen Brandschäden unterschieden:
Brand: ungewolltes, nicht geplantes Feuer, das sich unkontrolliert ohne bestimmbare Feuerquelle
ausbreitet; wird auch Schadenfeuer genannt.
Schmor- oder Sengschaden: keine direkte Feuerbildung, breitet sich nicht aus, sondern konzentriert sich
auf eine Stelle / einen Ort; hinterlässt kleine Schäden bspw. durch Funkenflug, die oft nicht durch eine reine
Hausratversicherung übernommen werden.
Blitzschlag: verursacht eingedrückte Fensterscheiben, Hitze- und Sengschäden, zerstörte Dächer;
manchmal auch mit Brandbildung.
Überspannung durch Blitzschlag: Kurzschluss- bzw. Überspannungsreaktion in elektronischen Geräten,
die zu Funkenflug ausgehend von einer Leitung oder einer Steckdose führen kann.
Explosion: Erhitzte Druckwelle, die durch den Druck und die Ausdehnung zu Beschädigungen am Interieur,
Feuer sowie Glutherden führen kann.
Ruß- & Rauchschäden: Gase, Rauch und Asche verursachen durch Brände Beschädigungen an Wänden
und Möbel und verunreinigen die Luft durch Mikropartikel.

Wann leistet die Feuerversicherung?

Die Feuerversicherung leistet, wenn durch Feuer Schäden am Gebäude oder am Interieur entstehen oder
Eigentum durch einen Brand vernichtet wird. Dazu zählt auch Brandstiftung.

Welche Schäden sind durch eine Feuerversicherung abgedeckt?

Dabei übernimmt die Versicherungsgesellschaft einerseits die primären, unmittelbaren Schäden wie
Beschädigungen am Wohnhaus selbst, als auch die Kosten für sekundäre Schäden wie den
Schadenminderungskosten, die Beseitigung von Asche und Ruß. Gewerbebetriebe profitieren durch eine
Feuerversicherung außerdem auch von der Übernahme der Kosten, die durch einen Betriebsausfall
entstehen – und können die Feuerversicherung steuerlich absetzen.
Die Feuerversicherung ist in Deutschland seit 1994 nicht mehr verpflichtend.

–> Mehr dazu:

Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Inhaltsversicherung
Gebäudeversicherung
Ertragsausfallversicherung


Weitere Informationen

Versicherungen für Privatkunden

Versicherungen für Firmenkunden

Versicherungen für den öffentlichen Dienst

» zur Versicherungslexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,91 von 5 Sternen 502 Bewertungen auf ProvenExpert.com