Jagdhaftpflichtversicherung

In Deutschland ist die Jagdhaftpflichtversicherung für jeden Jagdscheinbesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht, wo es jedem selbst überlassen ist, ob er sich absichert oder nicht, gilt für die Jagd eine strengere Vorschrift. Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland also eine Pflichtversicherung.

Die Mindestdeckungssummen sind derzeit:

  • 000 Euro für Personenschäden
  • 000 Euro für Sachschäden

Versichert werden in der Jagdhaftpflichtversicherung der erlaubte Umgang mit Waffen und Munition, sowie der Umgang mit jagdlich brauchbaren Jagdhunden.

Was leistet eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Jagdhaftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die ein Jäger im Zusammenhang mit der Jagdausübung einem Dritten zufügt.

Als Beispiele wären da die Abgabe eines unsicheren Schusses (das Projektil trifft einen anderen Jäger oder eine unbeteiligte Person und verletzt ihn oder sie schwer) oder die Verwechslung des Jagdhundes, der den kleinen Pudel der Nachbarin mit einem Fuchs verwechselt und zubeißt, wobei der Pudel verletzt wird und Tierarztkosten anfallen.

Im Schadenfall wird geprüft, ob und in welcher Höhe der Jäger für einen Schaden haftet. Berechtigte Ansprüche werden beglichen, unberechtigte Ansprüche werden vom Versicherer abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht.

Die Jagdhaftpflichtversicherung kann für ein bis maximal drei Jahre abgeschlossen werden. Da ein Jagdschein ebenfalls nur für maximal drei Jahre gelöst werden darf, und dadurch die Kosten geringer sind, empfiehlt es sich, beim Abschluss der Versicherung auf eine Laufzeit von drei Jahren zu achten.

Auch ehemalige Jäger müssen den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen, um ihre Jagdwaffen behalten zu dürfen.

Empfehlenswert ist es, Deckungssummen für Personen- und Sachschäden mit pauschal mindestens 5.000.000 Euro zu vereinbaren, da auch ein Jäger nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823 unbegrenzt für die von ihm verursachten Schäden haftet.

Die Jagdhaftpflichtversicherung, die meistens auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für zwei Jagdhunde, zwei Frettchen und zwei Beizvögel einschließt, tritt in bestimmten Grenzen und Fällen für die Schäden  ein, die der Jagdscheininhaber in Ausübung der Jagd schuldhaft einem Dritten zufügt.

Hierzu gehört z.B. auch die Jagdhundeausbildung, die aufgrund der Arbeit am Wasser sehr gefährlich sein kann. Hier kommt es hin und wieder zu abprallenden Stahlschrotkugeln auf der Wasseroberfläche, die dann umstehende Personen verletzen können.

Bei manchen Versicherern gibt es auch die Möglichkeit, schon die Ausbildung zum Jungjäger abdecken zu lassen, wenn die jeweilige Jägerschaft kein eigenes Konzept für eine Ausbildungshaftpflicht hat.

Ganz wichtig für Jagdhundehalter ist es, darauf zu achten, dass die Jagdhaftpflicht auch schon während der Ausbildung des Hundes greift und dass sie nicht nur den jagdlichen Einsatz des Vierbeiners umfasst, sondern auch den privaten Bereich abdeckt.

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