Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung wird, bspw. in Verträgen, mit KTV abgekürzt und beschreibt eine Versicherung, die die Übernahme von Bürgschaften, Gewährleistungen sowie Garantien durch Versicherungen zum Thema hat. Kurz zusammengefasst: Die Versicherung sichert den Leistungsempfänger gegen ein schlechtes Wirtschaften des Versicherungsnehmers oder sogar Insolvenzrisiken ab. Kann der Versicherungsnehmer eine Kaution bzw. Sicherheitsleistung nicht erbringen, springt die Versicherung ein und übernimmt die Zahlung der Kaution. Die Kautionsversicherung ist somit im weitesten Sinne eine Form der Kreditversicherung.

Neben der üblichen Kautionsversicherung, die Unternehmen gegenüber Kunden durch die Bürgschaft liquide und finanzielle Sicherheit bietet, gibt es auch die sogenannte Mietkautionsversicherung, die auf die Kautionszahlung bei einer Mietwohnung abzielt.

Exkurs: Der Begriff Kaution

Kaution kommt aus dem lateinischen „cautio“ und steht für Sicherheit bzw. Vorsicht. Eine Kaution ist somit eine Art Sicherheitsleistung. Eine Kaution kann auch durch sogenannte Eventualverbindlichkeiten einer Versicherung erbracht werden. Das Pendant zu der Kautionsversicherung ist das Avalkreditgeschäft, das Kreditinstitute ihren Kunden anbieten. Versicherer als auch Kreditinstitute übernehmen mit der Kautionsversicherung somit die Haftung für Gewerbetreibende.

Versicherungen treten dementsprechend als Bürge auf, während der Versicherungsnehmer als Schuldner betitelt wird. Der Gläubiger wird im Versicherungsjargon auch Bürgschaftsbegünstigter genannt.

Welche Leistungen übernimmt eine Kautionsversicherung?

Die Versicherer haften für folgende Ansprüche im betrieblichen Ablauf:

  • Garantien für Anzahlungen
  • Bürgschaften für Ausbietungen
  • Garantien für Bietungen
  • Garantieren für Erfüllungen
  • Bürgschaften für Gewährleistungen
  • Mietkaution
  • Bürgschaften für Prozesse
  • Bürgschaften für Vertragserfüllung
  • Garantien für Zahlungen
  • Bürgschaften für Zolltransporte

Es gibt im Rahmen einer Kautionsversicherung jedoch Einschränkungen, da eine eigene rechtliche Beziehung zwischen dem Bürgschaftsgläubiger sowie der Versicherung besteht. Kautionsversicherungen sind der Deutschen Bundesbank vierteljährlich zu melden.

Wie funktioniert eine Kautionsversicherung?

Der Versicherungsnehmer zahlt – je nach Absprache – einen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitrag an seine Versicherung. Durch den Abschluss und die Zahlung in die Kautionsversicherung bürgt der Versicherer und übernimmt dementsprechend die Haftung. So bleibt das Unternehmen stets liquide und der Kunde hat Sicherheit, seine finanziellen Ansprüche zu erhalten.

Im privaten Rahmen findet sich die Kautionsversicherung im Mietverhältnis zwischen Mietern und Vermietern einer Wohnung oder eines Hauses wieder.  Auch hier zahlt der Mieter in gewissen Intervallen eine Versicherungsprämie an den Versicherer. Falls zum Ende des Mietverhältnisses Probleme entstehen, die eine Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter verhindern, übernimmt die Mietkautionsversicherung die ausstehende Kaution. In der Regel liegen die Kosten für eine Kautionsversicherung bei etwa 3,5 bis 5 % der eigentlichen Mietkaution.

Auch, wenn akut die gesamte Summe der Mietkaution fällig wird, der Versicherte jedoch keine finanziellen Rücklagen in dieser Höhe hat, deckt eine sogenannte Mietkautionsversicherung die Kosten für die zu entrichtende Kaution ab. Hier agiert der Versicherer als dritte Person und übernimmt die Zahlung der Mietkaution. Der Mieter zahlt dementsprechend nur kleinere Beiträge in die Kautionsversicherung ein und gleicht die Mietkautionszahlung dementsprechend über einen längeren Zeitraum aus.

Kautionsversicherung oder Avalkredit?

Im Vergleich zu Avalkrediten von Kreditinstituten sind Kautionsversicherungen in den meisten Fällen günstiger, da Avalkredite gesetzlichen Preiserhöhungen mit Eigenkapital zugrunde liegen. Bei Versicherungen besteht diese Eigenkapitalbildung nicht.

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