Pfandfreigabe

Wenn das Darlehen einer Bank, welches über eine Grundschuld abgesichert war, zurückgezahlt wurde kann das „Pfand“ (das damals finanzierte Objekt) freigegeben werden (Pfandfreigabe). Dies erfolgt durch eine sog. Notarielle Löschungsbewilligung, die im Auftrag der Bank durch den von der Bank beauftragten Notar erstellt und an den Kunden versandt wird. Damit haftet das Objekt nicht länger der Bank gegenüber als Sicherheit.


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