Private Rentenversicherung

Unter „Private Rentenversicherung“ wird eine finanzielle Absicherung im Rentenalter verstanden. Mitunter wird auch von „Sparplan für die Rente“ gesprochen. Die private Rentenversicherung ist die gängigste Variante bei der freiwilligen Vorsorge für den Ruhestand. Sie gehört zum Geschäftsfeld der Lebensversicherung, denn sie bildet jahrelanges Kapital und bietet bei frühzeitigem versterben des Versicherungsnehmers den Hinterbliebenen finanzielle Absicherung durch die Auszahlung eines vorher festgelegten Betrages.

Durch monatliche Einzahlungen im Berufsleben schließt die Private Rentenversicherung Versorgungslücken, die durch die gesetzliche Rentenversicherung entstehen können. Durch diese Art der Vorsorge werden somit finanzielle Einbußen nach der Berufstätigkeit vermieden. Inzwischen ist das Rentenniveau auf circa 43% (Stand 2022) des letzten Netto-Einkommens gesunken.

 

Exkurs: Welche Rentenversicherungsarten gibt es?

Gesetzliche Rentenversicherung oder klassische Rentenversicherung

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) der Deutschen Rentenversicherung einzuzahlen. Sie basiert auf dem sogenannten „Generationenvertrag“: Die arbeitende Generation sorgt durch ihre eingezahlten Beiträge für die Rentenversorgung der Ruheständler. Solange mehr Kinder als Ruheständler existieren, funktioniert dieses System sehr gut. Heutzutage ist es jedoch durch den demografischen Wandel so, dass immer weniger Kinder geboren werden und die Menschen gleichzeitig immer älter werden: Ein Ungleichgewicht zwischen der arbeitenden Bevölkerung und Senioren entsteht, sodass das Rentenniveau automatisch sinkt.

Geförderte Altersvorsorge

Durch eine betriebliche Altersvorsorge und die sogenannte Riester-Rente kann jeder Arbeitnehmer seine Rente durch staatliche Förderung erhöhen. In die betriebliche Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber einen gewissen Beitrag ein (max. 284 Euro im Monat; Stand 2022). Die Riester-Rente hingegen ist ein „Geschenk des Bundes“: Es gibt staatliche Zulagen für jedes Kind sowie für bestimmte Sparsummen.

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung lässt sich unabhängig vom Arbeitgeber und jederzeit abschließen, um Versorgungslücken im Ruhestand zu verhindern. Der Beitrag zu der Privaten Rentenversicherung wird aus dem Nettogehalt gezahlt und wird nicht staatlich gefördert, sondern erfolgt auf freiwilliger und eigenständiger Basis.

Was ist das Kapitalwahlrecht?

Während des gesamten Berufslebens zahlt der Arbeitnehmer eigene Beiträge in die Private Rentenversicherung ein. Zu Beginn des Ruhestandes kann sich der Arbeitnehmer dann entscheiden, ob er die gesparte Summe entweder als monatliche Rentenzahlung oder als Einmalauszahlung beziehen möchte. In den meisten Fällen wird das angelegte Geld inzwischen vom Versicherungsunternehmen in Fonds investiert, um eine höhere Rendite zu erzielen (Private fondsgebundene Rentenversicherung). Dabei ist jedoch der Nachteil, dass die Rendite stärker vom Markt abhängig ist und Schwankungen enthalten kann. Durch die lange Laufzeit werden diese Schwankungen jedoch in den meisten Fällen über die Jahre ausgeglichen und zu Renteneintritt weit ins Positive gekehrt.

Teilweise gibt es jedoch auch noch festverzinste private Rentenversicherungen, die wesentlich mehr planbare Sicherheit, aber dadurch auch weniger Renditechancen bieten. Hierbei kann jedoch von der Überschussbeteiligung durch den Versicherungsgeber profitiert werden. Auch eine Mischform der beiden oben genannten Formen der Privaten Rentenversicherung ist möglich. Dabei ist jedoch keine exakte Rentenhöhe nennbar und ein gewisser Teil der Einzahlung unterliegt den Börsenschwankungen.

Wie oben erwähnt, wird die sogenannte Renten- bzw. Versorgungslücke der Rente immer größer. Die Private Rentenversicherung ist somit eine freiwillige Alternative zu der staatlich geförderten bzw. gesetzlichen Rentenversicherung.

Was wird unter Sofortrente in der Privaten Rentenversicherung verstanden?

Die Sofortrente ist eine direkt nach Abschluss und Zahlung des Beitrags beginnende Rentenversicherung die ratierlich lebenslang oder befristet ausgezahlt wird.

Wie hoch sind die Kosten für eine Private Rentenversicherung?

Die Höhe der Kosten für eine Private Rentenversicherung richtet sich nach zwei verschiedenen Faktoren: dem gewünschten Auszahlungsbetrag sowie der Dauer der Einzahlung. Ein junger Arbeitnehmer zahlt dementsprechend im Laufe seines Berufslebens mehr ein als ein Arbeitnehmer, der sich erst später für die Private Rentenversicherung entscheidet. Dementsprechend kommt der jüngere Arbeitnehmer auf einen höheren Auszahlungsbetrag als derjenige, der erst später mit der Einzahlung begonnen hat.

Wieviel kostet eine Private Rentenversicherung?

Der einzuzahlende Betrag wird anhand der gewünschten Auszahlungssumme berechnet. Dieser Wert kann je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich ausfallen: Die monatlichen Kosten für die Private Rentenversicherung beginnen bei 10 Euro und enden bei einem Mindestbeitrag von 30 Euro und höher.

Muss ich die Private Rentenversicherung versteuern?

Ja, die Auszahlungen der Privaten Rentenversicherung müssen versteuert werden. Die Höhe der Steuer auf die Private Rentenversicherung richtet sich einerseits nach dem Renteneintrittsalter sowie der Art der Auszahlung.

Die Steuer auf die einmalige Auszahlung zum Eintritt der Rente wird höher besteuert als die monatliche Auszahlung. Die lebenslang ausgezahlte, monatliche Rente richtet sich hingegen nach dem persönlichen Steuersatz des ehemaligen Arbeitnehmers sowie dem Renteneintrittsalter. Hierbei gilt folgender Grundsatz: Je später der Arbeitnehmer in Rente geht, desto geringer fällt die Besteuerung aus.

Welche Private Rentenversicherung ist am günstigsten bzw. am besten für mich?

Die Wahl der Privaten Rentenversicherung ist abhängig von der beruflichen Situation, der Lebenssituation und dem Eintrittsalter. Es gibt auf dem Markt viele unterschiedliche Modelle der Privaten Rentenversicherung, sodass sich kaum eine konkrete, allgemeine Aussagen über die Versicherungspolicen treffen lässt. Ein Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft des Vertrauens kann für Aufklärung sorgen.

–> Mehr dazu


Weitere Informationen

Versicherungen für Privatkunden

Versicherungen für Firmenkunden

Versicherungen für den öffentlichen Dienst

» zur Versicherungslexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,90 von 5 Sternen 497 Bewertungen auf ProvenExpert.com