Selbstschuldnerische Bürgschaft

In der klassischen Baufinanzierung gibt es zwei Arten von Bürgschaften. Zum einen die Bürgschaft durch eine Privatperson, die sich verpflichtet gegenüber dem Darlehensgeber, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers einzustehen. In der Regel verlangt der Darlehensgeber eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muss. Zum anderen gibt es die MaBV-Bürgschaften, die von der Bank des Verkäufers ausgestellt werden. Dies ist der Fall, wenn ein Objekt noch nicht fertig gestellt wurde und die Grundschuld für die Bank des Käufers noch nicht eingetragen werden konnte. Hierbei wird der Darlehensgeber abgesichert sowie der Käufer, für den Fall, dass das Objekt nicht fertig gestellt werden kann. Bei der Baufinanzierung können aber auch Bürgschaften übernommen werden – im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch die Wohnungsbauförderungsanstalt, die Bundesländer u.a. – durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute bei Nachrangfinanzierungen.


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