Unfall

Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet, dass plötzlich, zeitlich und örtlich bestimmbar von außen auf eine natürliche Person einwirkt, die dadurch unfreiwillig einen Körperschaden (bis hin zum Tod) erleidet (Personenschaden). Ebenso kann von einem Unfall die Rede sein, wenn eine Sache unter den genannten Voraussetzungen unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Nach den Musterbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfall Ursachen

Körperschäden bzw. Personenschäden werden häufig verursacht durch Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle, Verbrennungen oder Stich- und Schnittverletzungen sowie Stromunfälle. Menschliche Fehlhandlung oder menschlichen Versagen verursachen die meisten dieser Unfälle. Weitere Auslöser für Unfallereignisse können Maschinenunfälle, Unfälle im Bau-oder Bergbaubereich, Gebirgs- und Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle, Brandunfälle, Druckluftunfälle z.B. bei einem Tauchgang oder auch Strahlenunfälle sein.

Unfälle mit Personenschaden: Im deutschen Versicherungsvertragsgesetzt wird ein Unfall mit Personenschaden in §178 Abs. 2 Satz 2 VVG folgendermaßen definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde. Diese kann höhere Gewalt oder auch menschliches oder technisches Versagen sein. Da das Ereignis, das bei einem Unfall schädigend auf den Körper einwirkt, zeitlich begrenzt ist, kann hier eine klare Abgrenzung zum Begriff der Krankheit gezogen werden.

Unfälle mit Sachschaden

Bei Sachschäden erleidet nicht die Sache den Unfall, sondern wird nur bei diesem beschädigt. Hier muss allerdings der Unfallschaden klar von einem Betriebsschaden abgegrenzt werden. Ursache für einen Betriebsschaden können ein innerer Betriebsvorgang, z.B. Abnutzung oder von außen, einwirkende Faktoren wie Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung sein. Wenn z.B. eine Person mit ihrem PKW auf Grund abgenutzter Bremsen gegen einen Pfeiler fährt, wird der Schaden an der Karosserie durch die Vollkaskoversicherung übernommen, da es sich um einen Unfallschaden handelt, die defekten Bremsen sind aber ein Betriebsschaden durch Abnutzung und müssen vom Versicherungsnehmer selbst instandgesetzt werden.

Unfallart

Der Ort des Unfallgeschehens oder die vorausgegangene Tätigkeit dessen bezeichnen die Unfallart:

  • Arbeitsunfall – der Versicherte wird bei seiner beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit verletzt oder getötet
  • Haushaltsunfall – der Versicherte erleidet bei einer häuslichen Tätigkeit, z.B. Putzen oder Gartenarbeit einen Unfall
  • Sportunfall – durch eine sportliche Betätigung kommt es zu Verletzungen oder gar zum Todesfall

Weitere Unfallarten können Wildunfälle, Schulwegunfälle, Bergunfälle, Jagdunfälle als Einzelunfälle aber auch Bahn-, Flug-, Gefahrgutunfälle, Grubenunglücke oder Unfälle im Schienenverkehr als Großschäden mit mehreren Verletzten sein.

Die finanziellen Folgen eines Unfalls können in der Lebensversicherung/Risikolebensversicherung (Unfalltodzusatzleistung), in der KFZ-Versicherung (Insassenunfallversicherung), Praxisausfallversicherung und Risikounfallversicherung versichert werden. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit über Spezialprodukte, wie die Unfall-Pflegerente oder Firmen Gruppen Unfallversicherungen das Risiko eines Unfalles abzufedern.

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