Praxisausfallversicherung

Eine Praxisausfallversicherung leistet, wenn geschäftliche Abläufe nicht weitergeführt werden können, weil eine für den Betrieb entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen einer Verletzung oder Erkrankung.

Bei vielen Firmen hängt der Erfolg des Unternehmens oftmals vom Einsatz und von der Kompetenz des Inhabers ab. Sollte beispielsweise der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker, Psychologe, Architekt, Rechtsanwalt, Notar, Heilpraktiker, Ingenieur oder Arzt aus den folgenden Gründen ausfallen, ist der wirtschaftliche Erfolg gefährdet:

  • Krankheit
  • Quarantäne
  • Unfall
  • Sachrisiken (Blitzschlag, Brand, Diebstahl, Einbruch)

Die Praxisausfallversicherung ist u.a. sinnvoll für alle niedergelassenen Ärzte, die einen Fixkosten-Apparat zu bedienen haben. So deckt die Praxisausfallversicherung die laufenden Kosten ab, beispielsweise für Personal und Miete, falls das Unternehmen aufgrund von Krankheit, Unfall, Quarantäne oder einem sonstigen Sachschaden vorübergehend nicht weitergeführt werden kann.

Bei Freiberuflern (z.B. Rechtsanwälten, Steuerberatern, Apothekern usw.), wie auch bei Selbständigen und bei kleineren und mittelgroßen Betrieben, steht häufig eine Person besonders im Zentrum des Unternehmens. Fällt diese Person aus, kommt es zu einem, auch teilweisen, Betriebsausfall. Es entstehen zusätzliche Kosten für eine Vertretung, auch hier springt die Praxisausfallversicherung ein, denn die Fixkosten laufen in einem solchen Fall weiter und sind nicht über eine Krankentagegeld­versicherung oder eine Berufsunfähigkeits­versicherung versicherbar. Die Praxisausfall­versicherung kann individuell nach entsprechenden Bedürfnissen gestaltet werden.

Die Praxisausfallversicherung schließt also die Lücke, die entsteht, wenn die Umsätze aufgrund eines Versicherungsfalles sinken oder ausbleiben und fortlaufende Kosten und weiter zu tragen sind.

Welche Kosten sind über eine Praxisausfallversicherung versichert?

Als fortlaufende Betriebskosten sind zum Beispiel folgende über die Praxisausfallversicherung versicherbar:

  • Pacht, Miete, Leasing
  • Personalkosten
  • Bürokosten wie Wasser, Strom etc.
  • Finanzierungskosten
  • Steuern
  • Versicherungsbeiträge und Kosten für Buchführung

 

Arten von Praxisausfallversicherungen

Eine Praxisausfallversicherung für einen Arzt kann die laufenden Praxiskosten (Fixkosten) und den entgangenen Gewinn absichern. Oftmals wird der Gewinn aber über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert. Es gibt große Unterschiede zwischen einer Krankentagegeldversicherung und einer Praxisausfallversicherung. Die optimale Absicherung von Praxiskosten und Nettoeinkommen sollte „gemeinschaftlich“ über beide Versicherungssparten erfolgen. Dies hat verschiedene Gründe:

  • Bei der Krankentagegeldversicherung kann die Karenzzeit kürzer vereinbart werden als in der Praxisausfallversicherung, z. B. schon ab dem 4. oder 7. Tag. In der Praxisausfallversicherung sind Absicherungen in der Regel erst nach 2 Wochen oder später möglich.

 

  • Laut den Musterbedingungen ist es so, dass über die Krankentagegeldversicherung nur das Nettogehalt abgesichert werden darf und nicht die betrieblichen Kosten. Allerdings gibt es auch Bedingungswerke die hiervon abweichen und eine höhere Absicherung erlauben.

 

  • Wenn bei ertragsreichen Praxen darüber hinaus Bedarf besteht, so kann die Praxisausfallversicherung auch den Gewinn oder Teile davon absichern.

 

 

Gestaltungsmöglichkeiten der Praxisausfallversicherung

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Dauer der Zahlung
  • Vereinbarung eines Selbstbehaltes
  • Wahl einer Karenzzeit
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken wie zum Beispiel Einbruch oder Brand
  • Absicherung des Gewinns
  • Vertreterkostenversicherung

 

Abgrenzung der Praxisausfall­versicherung zur Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Die Betriebsunterbrechungs­versicherung trägt die Kosten und die Gewinn-/Ertragsausfälle, die bei der Verwirklichung der versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Einbruchdiebstahl entstehen.

Im Gegensatz zur Praxisausfallversicherung wird der Ausfall des Geschäftsbetriebs aufgrund von Sachschäden abgesichert. Die Praxisausfallversicherung ist aber primär eine personenbezogene Versicherung. Einige Versicherer bieten auch die Absicherung von Sachschäden analog der Betriebsunterbrechungs­versicherung in der Praxisausfallversicherung an, jedoch ist hier der entgangene Gewinn in der Regel nicht mitversichert. Empfehlenswert ist eine aufeinander abgestimmte Lösung zwischen Praxisausfall-, Betriebsunterbrechungs- und Krankenhaustagegeldversicherung, damit keine Überschneidungen entstehen.

 

Was kann eine Leistung in der Praxisausfallversicherung auslösen?

Folgende Beispiele zeigen, in welchen Fällen Sie sich mit der Praxisausfallversicherung gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung schützen können:

 Beispiel 1: Verdienstausfall wegen Krankheit

Nach einem Bandscheibenvorfall kann der Inhaber eines versicherbaren Unternehmens seinem Beruf einige Monate nicht nachgehen. In den Monaten wird kein Umsatz generiert, sämtliche Kosten des Unternehmens laufen weiter. Die Praxisausfallversicherung trägt in diesem Beispiel die fortlaufenden Kosten während der Krankheit und alle Mitarbeiter können weiterbezahlt werden.

Beispiel 2: Geplatztes Wasserrohr

In einem Unternehmen platzt ein Wasserrohr und beschädigt die Einrichtung so massiv, dass die Arbeit unterbrochen werden muss. Die Praxisausfallversicherung übernimmt in diesem Fall die fortlaufenden Betriebskosten.

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