Versicherungswert

Es wird mit dem Versicherungswert der Wert des versicherten Interesses, also der Wert der versicherten Sache, definiert.

Der Wert einer Sache wird unterschieden in Gemeiner Wert, Zeitwert und Neuwert

Der Versicherungswert nach Neuwert bezeichnet im Rahmen der Sachversicherung den Betrag, den der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt eines Schadenfalls aufwenden muss, um die beschädigte Sache in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder wiederherzustellen.

Ist die Rede von Zeitwert, wird in der Sach- und Haftpflichtversicherung vom Neuwert der versicherten Sache eine alters- und gebrauchsbedingte Wertminderung abgezogen.

Spricht man vom Gemeinen Wert, so ist der erzielbare Verkaufspreis der Versicherungswert. Dieses gilt in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, wenn Sachen aufgrund ihres Zustands bzw. ihrer Beschaffenheit für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.

Der Versicherungswert stellt eine Begrenzung der Entschädigungsleistung dar, welche im Rahmen des vorherrschenden Bereicherungsverbotes verhindert, dass ein Versicherungsunternehmen mehr als den versicherten Schaden begleicht.


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