Wohnungsgrundbuch

Während z.B. für ein freistehendes Einfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück ein Grundbuch existent ist, wird für jede Eigentumswohnung ein sog.  Wohnungsgrundbuch angelegt. In diesem werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingeschrieben. Es kommt vor, dass auch für Reihenhäuser oder Doppelhaushälften Wohnungsgrundbücher angelegt werden. Voraussetzung für die Anlage eines Wohnungsgrundbuches ist immer der Abschluss einer notariellen Teilungserklärung.


Weitere Informationen

Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung

Baudarlehen

Baukredit

KfW Förderungen

Neubaufinanzierung

Altbaufinanzierung

Altbausanierung

Forward Darlehen

Anschlussfinanzierung



» zur Finanzlexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,90 von 5 Sternen 497 Bewertungen auf ProvenExpert.com