Ausschlüsse

Sämtliche Versicherungsverträge bzw. ihre entsprechenden Bedingungswerke beinhalten auch die sogenannten Ausschlüsse vom Versicherungsschutz.

Unter den Ausschlüssen versteht man die objektiven Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Durch diese wird der Versicherungsschutz für konkrete Sachverhalte (Schadenarten, Gefahren, Sachen) ausgeschlossen. Ausschlüsse sind ein Mittel zur Begrenzung bestimmter Risiken und beugen somit auch dem Versicherungsbetrug vor.

Die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sind jedoch nicht zu verwechseln mit den ebenfalls in Versicherungsverträgen vorhandenen Obliegenheiten. Bei den Obliegenheiten handelt es sich um Verhaltensgebote- oder verbote, die im Verhalten des Versicherungsnehmers begründet sind, also subjektiv, während die Ausschlüsse objektive Begrenzungen des Versicherungsschutzes darstellen.

Welche Ausschlüsse gibt es in den verschiedenen Versicherungssparten?

Im Bereich der (Privat-)Haftpflichtversicherung sind typische Ausschlüsse zum Beispiel Eigenschäden oder Schäden zwischen mitversicherten Personen. Hierdurch wird verhindert, dass quasi alles, was im eigenen Haushalt kaputt geht, von dem Versicherer ersetzt werden muss.

In der Kfz-Versicherung gibt es einen Ausschluss, der dem Versicherungsnehmer die Teilnahme an Autorennen untersagt, da das Risiko der Gefährdung anderer hierdurch deutlich erhöht wird.

Auch in der Hausratversicherung gibt es Ausschlüsse, nämlich die Beschädigung des Hausrates aufgrund von Erdbeben, inneren Unruhen oder Krieg.


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