Kfz-Versicherung

Die KFZ-Versicherung (Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Wer ein Auto besitzt und dies für den Straßenverkehr anmeldet, ist verpflichtet sein Fahrzeug zu versichern.

Diese setzt sich zumeist aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung zusammen. Auch der Einschluss einer Insassenunfallversicherung ist möglich.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

Versicherungsschutz für Schäden gegenüber Dritten besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter des Fahrzeugs, den Eigentümer des Fahrzeugs und den in der Versicherungspolice angegeben Fahrerkreis. Aber auch der Beifahrer (auch beim begleiteten Fahren) ist in der Kfz-Versicherung mitversichert, wenn er zum Beispiel die Beifahrertür beim Aussteigen in den benachbarten PKW stößt.

Ferner sind alle weiteren Insassen/ Mitfahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern diese sich mit Wissen und Wollen des (berechtigten) Fahrers im Auto aufhalten.

Wann braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen, sodass jeder Halter eines Kfz dazu angehalten ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen betrieben wird und seinen ordentlichen Standort im Inland hat. Der Verstoß dagegen ist strafbar.

Für die Versicherer gilt insofern der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, jeder Versicherer in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Kfz-Versicherung mindestens mit einer Haftpflichtdeckung anzubieten und abzuschließen.

Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert Schadenersatzansprüche, die durch den Gebrauch des eigenen Fahrzeugs entstanden sind. Dies können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein. Von Personenschäden wird gesprochen, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Bei Sachschäden handelt es sich immer um die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Dies können zum Beispiel bei einem Unfall weitere Autos oder Fahrräder aber auch Leitplanken oder andere Gegenstände sein.

Werden Vermögensschäden verursacht, handelt es sich nicht mittelbar oder unmittelbar um Personen- oder Sachschäden. Vielmehr sind hier solche Schäden gemeint, die einen geldwerten Nachteil mit sich ziehen, z.B. beim Arbeitsausfall der Lohn.

Sind auch Anhänger während der Fahrt mitversichert?

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden, die durch einen mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Anhänger oder Auflieger entstanden sind.

Aber Achtung: Sollte sich der Anhänger oder Auflieger nicht am Fahrzeug befinden, besteht kein Versicherungsschutz. Hierzu ist eine gesonderte Kfz-Haftpflichtversicherung für den Anhänger abzuschließen.

Wo besteht der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeugversicherung?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz nicht nur im Inland. Auch in den geographischen Grenzen Europas und der Europäischen Union besteht im Falle eines verschuldeten Schadens der Schutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wichtig beim Fahren im o.g. Ausland ist das Mitführen der internationalen Versicherungskarte (vormals Grüne Karte). Durch das Vorzeigen bei den ansässigen Behörden wissen diese sofort, dass für Ihr Kfz entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert?

Natürlich gibt es auch Schäden, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht reguliert werden. Dies sind allen voran Schäden am eigenen PKW, denn diese werden über die Kaskoversicherung entschädigt (siehe Kaskoversicherung).

Auch besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die vorsätzlich und/oder widerrechtlich verursacht wurden.

Beispielsweise werden Schäden durch ein illegales Straßenrennen nicht vom Versicherer reguliert. Dies ist nämlich nicht nur gesetzeswidrig, sondern stellt auch eine Pflichtverletzung aus dem bestehenden Versicherungsvertrag dar.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung kann sich aus Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zusammensetzen, wobei die Vollkaskoversicherung immer die Teilkaskoversicherung miteinschließt.

Was ist in der Teilkaskoversicherung mitversichert?

Die Teilkaskoversicherung schließt auch solche Schäden ein, die durch Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder den Verlust des (eigenen) Fahrzeugs entstanden sind.

Eine Ursache hierfür kann zum Beispiel ein Brand oder eine Explosion sein. Der Verlust eines Fahrzeugs tritt in aller Regel durch einen Raub bzw. Diebstahl ein. Hier ist allerdings vom unbefugten Gebrauch zu unterscheiden. Dieser ist nur dann versichert, wenn der „Täter“ in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der „Täter“ vom Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurde.

Sind Tierschäden in der Kfz-Versicherung mitversichert?

Ja, in der Teilkaskoversicherung sind auch Schäden versichert, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren aller Art entstanden sind. Wichtig zu beachten ist, dass ein Zusammenstoß nur dann als versichert gilt, wenn sich das Fahrzeug in Benutzung befindet. Steht das Auto auf einem Waldparkplatz und ein Hirsch oder Wildschwein flankiert dieses, wird dieser Schaden nicht durch die Teilkaskoversicherung reguliert.

Was passiert, wenn ich das Tier nur „beinahe“ treffe?

Auch im Falle eines „berührungslosen“ Wildschaden besteht Versicherungsschutz über die Teilkaskoversicherung. Hierbei sieht der Gesetzgeber vor, dass alle dadurch entstehenden Rettungskosten vom Versicherer zu tragen sind (§83 VVG). Auch darf bei einem Rettungskostenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht angesetzt werden. Diese entfällt somit.

Wichtig ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass es sich um einen solchen Rettungskostenschaden handelt. Zeuge in einem solchen Fall kann jedermann sein. Ausgeschlossen ist nur der Versicherungsnehmer selbst, da dieser gleichzeitig auch Anspruchsteller ist.

Ein Beispiel für einen Rettungskostenschaden wäre folgendes: Ein Autofahrer fährt auf der Landstraße. Dabei rennt ein Reh so dicht an ihm vorbei, dass er ausweicht und gegen einen Baum fährt. Das hintere Fahrzeug sieht die Situation und kann bezeugen, dass der Unfall nur durch das vorbeilaufende Reh zustande kam.

Der entstandene Schaden wird dann über die Teilkaskoversicherung reguliert.

Kann man in der Teilkaskoversicherung runtergestuft werden?

Im Gegensatz zur Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung gibt es in der Teilkaskoversicherung keine schadenfreien Jahre (SF-Jahre). Das bedeutet, im Falle eines Schadens wird keine Rückstufung vorgenommen, sodass der Beitrag gleichbleibend ist.

Auch der Beitrag bei einer Vollkaskoversicherung wird nicht zurückgestuft, sofern es sich bei dem Schaden um einen Teilkaskoschaden handelt.

Wie wird der Schaden in einer Teilkaskoversicherung reguliert?

In aller Regel entschädigt der Versicherer in der Teilkaskoversicherung im Reparaturfall immer den Neuwert. Das bedeutet, es wird kein Abzug alt für neu vorgenommen. Wird bei einem Steinschlag die Windschutzscheibe so beschädigt, dass diese komplett ausgetauscht werden muss, ersetzt der Versicherer– mit Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung- die Scheibe im vollen Umfang.

Ersetzt die Teilkaskoversicherung alle Glasbruchschäden?

In der Teilkaskoversicherung sind Glasbruchschäden aller Art mitversichert. Da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese vor Regulierung des Schadens abgezogen. Handelt es sich bei dem Glasbruchschaden um einen Schaden, der repariert werden kann, entfällt die Selbstbeteiligung, sodass der volle Schadenbetrag erstattet wird. Häufig kommt ein solcher Teilkaskoschaden beim Steinschlag in der Windschutzscheibe vor. Hier wird in der Werkstatt geguckt, ob der Steinschlag reparabel oder die Windschutzscheibe ganz auszutauschen ist. Oft reicht das Verwenden von Hartwachs aus, um die Scheibe wieder in Ordnung zu bringen. Diese Reparatur wird dann im vollen Umfang, ohne Abzug der Selbstbeteiligung, vom Versicherer erstattet.

Weiter besteht in der Teilkaskoversicherung auch Versicherungsschutz bei kaputtem Scheinwerferglas und der darunterliegenden Leuchtmittel. Aber Achtung: Folgeschäden durch Glasbruchschäden sind in der Teilkaskoversicherung nicht mitversichert.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Kosten die durch Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des eigenen Fahrzeugs entstehen. Wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ist auch automatisch der Schutz einer Teilkaskoversicherung inkludiert.

Während bei der Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang durch den Versicherer besteht, kann im Falle der Vollkaskoversicherung ein Versicherungsantrag aus bestimmten Gründen abgelehnt werden.

Wer ist in der Vollkaskoversicherung mitversichert?

Der Schutz der Vollkaskoversicherung gilt für den Versicherungsnehmer, sowie dem eingetragenen Benutzerkreis und, wenn der Vertrag im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen wurde, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.

Wie wird im Falle eines Totalschadens in der Vollkaskoversicherung erstattet?

In der Regel erstattet die Vollkaskoversicherung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Dies ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Meist bieten die Versicherer unterschiedliche Tarife an, sodass auch hier zu unterschieden ist.

Entsteht jedoch in den ersten 12 Monaten nach Kauf des PKWs ein Totalschaden, Verlust oder eine Zerstörung, so wird vom Versicherer der Neupreis erstattet.

Welche Kosten sind in der Vollkaskoversicherung noch mitversichert?

In der Vollkaskoversicherung ist zusätzlich zur Reparatur auch das Abschleppen vom beschädigten Fahrzeug mitversichert. Hier ist zu beachten, dass die Kosten nur dann getragen werden, wenn das Fahrzeug vom Schadenort bis zur nächstgelegenen, geeigneten Werkstatt abgeschleppt wird.

Was zahlt die Vollkaskoversicherung nicht?

Sollte das versicherte Kfz verändert oder verbessert werden, so trägt die Kosten allein der Versicherungsnehmer. Auch bei Verschleißreparaturen reguliert der Versicherer nicht, da es sich hierbei nicht um einen versicherten Schaden handelt.

Was passiert, wenn ein Schaden unter Alkoholeinfluss entsteht?

Die Kfz-Versicherung muss etwa im Falle der groben Fahrlässigkeit nicht zahlen. Dazu gehören Alkoholeinfluss am Steuer, Fahrerflucht der / des Versicherten oder die Nutzung des Pkw, wenn es nicht verkehrstauglich ist. In der Regel reguliert der Versicherer im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden dennoch, nimmt dann aber Regress beim Versicherungsnehmer, sodass dieser auf den Kosten des entstandenen Schadens sitzen bleibt. In der Teil- und Vollkaskoversicherung sieht der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit von der Regulierung des Schadens ab.

Wann wird von einem Totalschaden gesprochen?

Ein Totalschaden bei einem Kfz liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.

Was passiert, wenn ich mit meinem Kfz eine Panne habe?

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls besteht die Möglichkeit, in die Kfz-Versicherung einen Schutzbrief einzubauen. Hier erstattet oder gewährleistet der Versicherer das Abschleppen, Bergen des Fahrzeugs, Pannen- und Unfallhilfe und den Fahrzeugrücktransport inkl. Einlagerung. Sollte der Pannen- bzw. Unfallort weiter vom ständigen Wohnort entfernt sein, so besteht durch den Kfz-Schutzbrief die Kostendeckung für die Heim- und Weiterfahrt und auch für nötige Übernachtungskosten. Neben dem Versicherungsnehmer/ berechtigen Fahrerkreis sind auch die Insassen des Fahrzeugs mitversichert.

Was ist ein Schadensfreiheitsrabatt?

Einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat der Schadenfreiheitsrabatt. Hier gilt: Je länger der Versicherungsnehmer schadenfrei Auto fährt, desto höher ist die SF-Klasse und desto günstiger sind Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung greift der sogenannte SF-Rabatt nicht, weil die dort abgedeckten Schäden meist nicht durch gutes Fahrverhalten beeinflusst werden können – so etwa bei Wildschäden.

Für den eigenen Schadenfreiheitsrabatt kommt es nicht darauf an, wie lange eine Person im Besitz des Führerscheines ist, sondern wie lange ein schadenfreier Kfz-Versicherungsvertrag für die Person bestanden hat. Fährt ein 25-jähriger Mann schon 7 Jahre Auto, jedoch mit dem seiner Eltern, besteht für diesen kein eigener Schadenfreiheitsrabatt.

Wie lange bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bestehen?

Bestand innerhalb der letzten sieben Jahre eine Kfz-Versicherung, kann der dortige Schadenfreiheitsklasse mit zu einem anderen Versicherer genommen werden.

Kann der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

Ja, der Schadenfreiheitsrabatt kann übertragen werden. Dies geht jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen. Schadenfreie Jahre können immer nur so viele übertragen werden, wie der Empfänger den Führerschein hat. Auch kann ein Rabatt nur von Eltern zu Kindern und von Ehepartner zu Ehepartner abgegeben werden.

Aber Achtung: Rückgängig kann der Vorgang nicht gemacht werden.

Wie ist der Fahrer des Fahrzeugs bei einem Unfall versichert?

Bei einem Haftpflichtschaden ist der Fahrer des Kfz nur eingeschränkt versichert. Durch eine Fahrerschutzversicherung können größere finanzielle Lücken gefüllt werden.

Gibt es bei einem Autounfall Verletzte, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie leistet zum Beispiel Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Doch die Haftpflichtversicherung trägt nur die Kosten für die Unfallopfer – nicht die des Unfallverursachers. Sie nimmt ihm nur die Forderungen derjenigen ab, die er beim Unfall geschädigt hat.

Die Fahrerschutzversicherung übernimmt bei einem Unfall die Kosten des Verursachers für seinen eigenen Personenschaden.

Was zahlt der Versicherer bei einer Fahrerschutzversicherung?

Im Regelfall erstattet der Versicherer nicht nur den Verdienstausfallsondern auch ein Schmerzensgeld. Dies ist jedoch meistens mit einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt verknüpft. Das heißt, die Versicherte Person muss einige Tage im Krankenhaus verbracht haben, um die Leistung eines Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen zu können.

Aber nicht nur der Verdienstausfall und das Schmerzensgeld wird von Versicherer erstattet. Ist der Versicherte nach einem Unfall auf eine Haushalthilfe oder gar einen behindertengerechten Umbau angewiesen, werden auch diese Kosten vom Versicherer getragen.

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