Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte zahlen keinen Beitrag in die Gesetzliche Rentenversicherung, durch erhalten Beamte jedoch auch keine staatliche Erwerbsminderungsrente, sondern ggf. eine Dienstunfähigkeitsrente des Dienstherrn.

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es speziell für Beamte auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit die Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei einer Dienstunfähigkeit erhält ein Beamter auf Lebenszeit ein Ruhegehalt. Damit kommt der Dienstherr seiner Alimentationspflicht für die Absicherung nach. Die Dienstunfähigkeit wird auf Basis des Beamtenversorgungsgesetzes bzw. Soldatengesetzes bestimmt und jährlich neu festgelegt.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie beinhaltet eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Diese Klausel wird auch lapidar Beamtenklausel genannt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt für eine finanzielle Absicherung, falls Beamte die dienstlichen Tätigkeiten nicht mehr durchführen können. Etwa jeder vierte Beamte geht statistisch gesehen vorzeitig in den Ruhestand.

Die Arten der Dienstunfähigkeitsklausel

Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Dienstunfähigkeitsklausel: Die „echte“ und die „unechte“ Klausel: Bei Vertragsschluss ist vom Versicherungsnehmer darauf zu achten, dass die „echte“ Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung eingeschlossen ist: Sie sorgt dafür, dass die erklärte Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn auch vom Versicherer anerkannt wird. Auch, wenn die regulären Kriterien nicht für eine Berufsunfähigkeit sprechen sollten, bietet die „echte“ Beamtenklausel den erweiterten Schutz vor weiteren Dienstjahren. In den meisten Fällen sollte ein amtlicher Bescheid zur Anerkennung der Dienstunfähigkeit in Form einer Ruhestands- oder Entlassungsurkunde ausreichen.

Bei der „unechten“ Klausel kann der Versicherungsgeber ein Veto einlegen und eine nachträgliche medizinische Prüfung anordnen.

Für Beamte, die in ihrer Tätigkeit ein erhöhtes Risiko haben, gibt es eine zusätzliche Klausel:

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel. Dieser Versicherungsschutz wird benötigt, wenn ein Beamter alleine durch den Verlust der Schusswaffenträgerschaft oder durch den Verlust der G26 frühzeitig aus dem Dienst ausscheidet. Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute oder Justizvollzugsbeamte zählen zu den Berufsgruppen, die eine spezielle DU Klausel benötigen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte zu Beginn der Verbeamtung auf Widerruf und bis zum Eintritt in die Pension abgeschlossen werden. Eine gängige Empfehlung ist, dass Beamte sie mindestens bis zum 63. Lebensjahr behalten sollen, da sie in diesem Alter frühestens regulär in Pension gehen dürfen. Eine optimale Versorgung ist bis 67 abgeschlossen.

Beamte auf Lebenszeit

Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Lebenszeit in die Pension versetzt. In diesem Fall erhalten sie durch den Dienstherrn eine Versorgung – diese liegen jedoch lebenslang einer Kürzung von knapp 11% zugrunde. Das sogenannte, niedrigere Ruhegehalt kann durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung somit ausgeglichen werden.

Einschränkungen für Beamte mit bestimmtem Status

Beamte auf Widerruf und auf Probe

Für Beamte, die den Status auf Widerruf und auf Probe haben, also noch Anwärter sind, werden bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und anschließend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dabei muss jedoch die generelle Wartezeit von 60 Monaten erfüllt werden, bevor sie einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrenten haben. Die Versorgungslücke ist dadurch enorm groß. Deshalb ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders für Beamtenanwärter eine existenzielle Versicherung.

Welche Personen können eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell für Beamte und Soldaten sowie Arbeitnehmer mit beamtenähnlichem Status konzipiert. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Lehrer
  • Richter
  • Feuerwehrbedienstete
  • Finanzbeamte
  • Polizisten
  • Bahnbeamte und andere

Was deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung ab?

Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff und somit klar definiert. Dienstunfähig ist ein Beamter, wenn er…

– … wegen körperlicher Gebrechen, Krankheit oder Beeinträchtigungen der geistigen oder physischen Kräfte nicht mehr seinen Dienstpflichten nachkommen kann

– … innerhalb eines halben Jahres ( sechs Monate) mindestens drei Monate aufgrund von Krankheit nicht zu seinem Dienst antreten konnte

– … in den kommenden sechs Monaten nicht wieder voll zum Dienst antreten kann

In diesen Fällen sorgt die Dienstunfähigkeitsversicherung durch finanziellen Ausgleich dafür, dass der Beamte nach Eintreten in den Vorruhestand durch die Dienstunfähigkeit abgesichert ist. Dabei wird empfohlen, dass Beamte auf Lebenszeit eine Absicherung von mindestens 40% der derzeitigen Besoldung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung abdecken lassen. Bei Beamtenanwärtern, die generell keinen Anspruch auf Versorgung haben, empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 1.500 Euro Besoldungsgruppe A7 bis hin zu 2500 Euro bei A13 und höher.

Wie hoch sind die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung richten sich nach unterschiedlichen, individuellen Faktoren. Dazu zählen zum Beispiel:

  • das Alter
  • der Gesundheitszustand
  • der Beruf
  • die Laufzeit
  • die Absicherungshöhe bzw. Deckungssumme

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es verschiedene Tarife von Versicherern. Wie hoch die Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung also sind, lässt sich nur individuell errechnen bzw. erfragen.

Wie berechnet sich die Dienstunfähigkeitsrente?

Die Höhe der Rente, die aus einer Dienstunfähigkeit resultiert, bemisst sich am Familienstand, den Jahren im Dienst und der Besoldungsgruppe bzw. den monatlichen Bezügen. Das maximal mögliche Pensionsgehalt liegt bei 71,75 % der letztmaligen Bezüge. Diese Höhe des Ruhegehaltes bekommt ein Beamter nach 40 Jahren Dienstzeit. Als Basis wird die Besoldungsgruppe A4 zugrunde gelegt. Die Mindestversorgung für Beamte auf Lebenszeit beträgt im Jahr 2022 rund 1800 Euro.

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