Erstversicherer

Der Erstversicherer ist das Versicherungsunternehmen, bei dem ein direktes Versicherungsgeschäft mit einem Endkunden abgeschlossen wird. Der Kunde kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein und ist der unmittelbar Begünstigte des Versicherungsschutzes.

Auch Versicherungsunternehmen benötigen ggf. für ihren Fuhrpark oder ihre Verwaltungsgebäude eine Versicherung. In diesem Fall sind zwar beide Vertragspartner Versicherer, sie treten aber trotzdem als Erstversicherer und Versicherungsnehmer auf und nicht als Erstversicherer und Rückversicherer.

Der Begriff Erstversicherung wird häufig auch benutzt, um die Unterscheidung von Versicherungsgeschäften darzustellen, bei denen es sich nicht um eine Rückversicherung handelt.

Unterscheidung zum Rückversicherer

Bei einer Rückversicherung besteht regelmäßig eine Vertragsbeziehung zwischen zwei Versicherungsunternehmen, dem Erstversicherer und dem Rückversicherer. Der Erstversicherer hat hierdurch die Möglichkeit der Verminderung seines versicherungstechnischen Risikos, indem er Risiken gegen eine Prämie an den Rückversicherer abtritt. Die Rückversicherer schützen die Erstversicherer vor Vermögenseinbußen, die nach dem Eintritt seiner Leistungspflicht aus den von ihm abgeschlossenen Versicherungsverträgen auftreten können.


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