Grundschuldzinsen

Beim Abschluss einer Immobilienfinanzierung wird eine Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Dabei findet sich in der entsprechenden Urkunde ein Grundschuldzins, der normalerweise etwa bei 14 Prozent pro Jahr liegt.

Dieser Zinssatz muss jedoch nicht vom Kreditnehmer bezahlt werden und hat in den meisten Fällen keinerlei Bedeutung. Sollte es jedoch zu einer Zwangsversteigerung kommen, kann die Bank die Grundschuldzinsen für bis zu zwei Jahre zusätzlich fordern.

Welche Bedeutung haben Grundschuldzinsen?

Grundschuldzinsen stellen eine zusätzliche Sicherheit bei einer Baufinanzierung dar, die die Forderung der Bank im Falle einer Zwangsversteigerung erhöhen kann. Die Grundschuldzinsen haben also nichts mit dem Darlehenszins zu tun und müssen bei ordnungsgemäßer Zahlung der Kreditraten auch nicht vom Kreditnehmer entrichtet werden. Deshalb erweist sich der Grundschuldzins meistens als eine reine „Zahl auf dem Papier“.

Was ist in Bezug auf die Verjährung von Grundschuldzinsen wichtig?

Die Höhe der Grundschuldzinsen von etwa 14 Prozent pro Jahr würde die Grundschuld auf Dauer erheblich erhöhen. Da die Banken diesen Zinssatz nicht wirklich einfordern, fällt er unter die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Beginn der Verjährung ist der Schluss des Jahres, in welchem sie fällig werden. Auf diesem Weg verläuft also auch die Erhöhung der Grundschuld durch Grundschuldzinsen in einem begrenzten Rahmen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Grundschuldzinsen und Nebenleistung?

In Bezug auf die Grundschuld taucht von Seiten der Banken auch immer wieder der Begriff der einmaligen Nebenleistung auf. Hierbei handelt es sich nicht um die Grundschuldzinsen, sondern um einen zusätzlichen Zins.

Die Grundschuld Nebenleistung kommt ebenfalls nur bei einer Zwangsversteigerung zum Tragen und wird in diesem Fall sofort fällig. Mit dem Betrag deckt die Bank die Kosten ab, die für die Zwangsversteigerung selbst anfallen. Je nach Bank variiert die Höhe der Nebenleistung zwischen fünf und zehn Prozent der gesamten Darlehenssumme.


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