Führt ein einziges Schadenereignis dazu, dass viele Kunden eines Versicherers in der gleichen Region gleichzeitig einen Schaden erleiden, spricht man von einem Kumulschaden.
Größere Kumulschäden in einer Region sind zum Beispiel durch Sturm und Hochwasser zu erwarten oder auch bei einem starken Hagelniederschlag.
Beim Zusammentreffen mehrerer Kumulschäden, kann es für den Versicherer zu wirtschaftlichen Problemen kommen. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Schäden nicht sehr groß, die Risiken im Normalfall gut abgesichert sind, aber die Menge der Schäden enorm ist.
Um eine wirtschaftliche „Schieflage“ zu vermeiden, haben die meisten Versicherungsunternehmen daher eine Kumulschadengrenze vereinbart, die vorgibt, welchen Höchstbetrag das Unternehmen für alle vom Schaden betroffenen Kunden auszahlt. Diese Höchsthaftungssumme kann zwischen einer und dreißig Millionen Euro liegen. Einige wenige Versicherer verzichten auch auf die Vereinbarung einer Kumulschadengrenze.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, das Risiko zu mindern, in dem der Erstversicherer eine „Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung“ abschließt, bei der ein Rückversicherer ab einem bestimmten Zeitpunkt die Summe aller Einzelschäden aus dem einen Schadenereignis trägt. Dies kann zum Beispiel bei einem Hagelschaden in der Kfz-Kaskoversicherung die Übernahme aller betroffenen Fahrzeuge und deren Schäden sein.
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