Maschinenbruchversicherung

Jeder Betrieb hat Maschinen, Apparate oder auch Baugeräte, die gegen Schäden wie Kurzschlüsse,
Konstruktionsfehler oder auch Bedienfehler durch Mitarbeiter im Rahmen einer
Maschinenbruchversicherung versichert werden können. Auch für Landwirtschaftsbetriebe ist die
Maschinenbruchversicherung geeignet, um Traktoren und Landwirtschaftsmaschinen gegen Schäden
abzusichern.

Wenn die Maschinen oder Geräte ausfallen, kann das hohe Reparaturkosten oder auch einen
Betriebsstillstand zur Folge haben, deren finanzielle Schäden für den Betrieb oft sehr hoch sind.

Wovor schützt die Maschinenbruchversicherung?

Die Maschinenbruchversicherung sichert den Betrieb gegen anfallenden Kosten im Schadenfall ab. Sie
springt ein, wenn Maschinen und Geräte im Betrieb kaputtgehen und sorgt bei Totalschaden auch für die
Anschaffung einer technisch gleichwertigen Maschine. Auch die Steuerungselektronik ist durch die
Baumaschinenversicherung abgesichert. Bei einem Diebstahl oder Raub von Maschinenteilen tritt die
Versicherung ebenfalls in Kraft und entschädigt den Versicherungsnehmer für den finanziellen Schaden
bzw. Ersetzt das fehlende Teil. Die Maschinenbruchversicherung kann auch für gebrauchte Geräte
abgeschlossen werden.

Der Ausfall des Betriebes, der durch eine defekte Maschine entstehen kann, kann durch eine ergänzende
Betriebsausfallversicherung abgesichert werden.

Der Versicherungsschutz kann für einzelne Maschinen als auch pauschal für mehrere Maschinen des
Betriebes abgeschlossen werden. Bei der Pauschalversicherung ist es nicht notwendig, alle Maschinen
einzeln anzugeben. Dies ist speziell bei Produktionsstraßen mit mehreren Einzelmaschinen, die zusammen
die Produktionsstätte ergeben, der Fall. Hier genügt es, den Gesamtwert an den Versicherer zur
Angebotserstellung weiterzugeben.

Was ist in der Maschinenbruchversicherung enthalten?

Die Maschinenbruchversicherung ist eine sogenannte Allgefahrendeckung, auch All-Risk-Deckung genannt.
Das bedeutet, dass sämtliche Schäden und Schadensszenarien, die vom Versicherer nicht ausdrücklich
ausgeschlossen werden, in der Versicherung enthalten sind.

Außerdem wird zwischen stationären Maschinen und fahrbaren Maschinen unterschieden.
Zu den fahrbaren Maschinen zählen beispielsweise landwirtschaftliche (Zug-)Maschinen, Bagger,
Gabelstapler, Planierraupen und Kräne. Unter stationäre Maschinen fallen Fräsen, Waagen,
Verpackungsmaschinen, Waschanlagen, Hebebühnen, Windkraftanlagen und weitere Anlagen und
Maschinen, die an einem Standort stehen und nicht transportabel sind. Die Versicherung kann nach
individuellen Wunschleistungen angepasst werden.

Wichtig ist, dass die versicherten Maschinen und Anlagen in einen technisch einwandfreien Zustand
gehalten werden und regelmäßig Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Außerdem muss der
Betriebsführer bzw. Maschinenführer darauf achten, dass die Belastungsgrenze der Anlage nicht dauerhaft
am Maximum gehalten wird, um langfristige Schäden zu vermeiden.

Was wird nicht nur die Maschinenbruchversicherung abgedeckt?

Nicht in der Maschinenbruchversicherung inkludiert sind Fahrzeuge, die nur dazu verwendet werden, um
gewerbliche Güter zu transportieren oder um Personen zu befördern. Darunter zählen zum Beispiel
Lastwagen und Busse sowie Wasser- und Luftfahrzeuge.

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