Notarielle Beurkundung

Bei besonders wichtigen Geschäften sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Betroffenen eine Beurkundung durch den Notar vor. Dies gilt insbesondere für Grundstückskaufverträge und die Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung).


Weitere Informationen

Immobilienfinanzierung

Baufinanzierung

Baudarlehen

Baukredit

KfW Förderungen

Neubaufinanzierung

Altbaufinanzierung

Altbausanierung

Forward Darlehen

Anschlussfinanzierung



» zur Finanzlexikon Übersicht

Nach oben scrollen
fair Finanzpartner oHG hat 4,94 von 5 Sternen 397 Bewertungen auf ProvenExpert.com