Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung oder Pflegetagegeldversicherung kann in einen gesetzlichen/staatlichen Teil und in eine private Pflegezusatzversicherung, die jeder individuell abschließen kann.

Wie ist der gesetzliche Versicherungsschutz geregelt?

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, wenn ein Pflegefall eintritt. Die gesetzlich versicherte Person erhält dann unter Umständen einen Pflegegrad.

Entscheidend für die Einstufung in einen der Pflegegrade ist, wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der/des Pflegebedürftigen eingeschränkt sind. Danach bestimmt sich, wie viel Unterstützung durch eine Pflegekraft notwendig ist und wie viel die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Solche Pflegegrade gibt es in den Stufen eins bis fünf.

Was versteht man unter dem Begriff Pflegegrad?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 erfolgte zum 1. Januar 2017 die Umstellung der Pflegestufen auf die Pflegegrade.

Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Kernfragen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind: “Was kann ein Mensch noch allein im Alltag bewerkstelligen? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“ Je nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.

Wer entscheidet über die Zuordnung der Pflegegrade?

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) entscheidet über Pflegegradzuordnung.

Stellen Versicherte erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen. Der MDK führt hierzu eine Begutachtung vor Ort durch und gibt anschließend eine Empfehlung zur Zuordnung zu einem Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Zuordnung, welche direkte Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen hat.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (wurde bis zum 31. Dezember 2016 nicht berücksichtigt)

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (bis zum 31. Dezember 2016: Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1)

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (bis zum 31. Dezember 2016: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 2)

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (bis zum 31. Dezember 2016: Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3)

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (bis zum 31. Dezember 2016: Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 mit Härtefall)

Abhängig von der Pflegesituation zahlen die Kassen festgelegte monatliche Summen:

  Pflege durch Angehörige / Laien zu Hause professionelle Pflege zu Hause vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1 0 Euro* 0 Euro* 0 Euro*
Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1298 Euro 1262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1612 Euro 1775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 1995 Euro 2005 Euro

 

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung „Pflege-Bahr“:

Die Mittel der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht mehr aus, um die hohen Kosten für eine optimale Betreuung im Pflegefall decken zu können. Daher fördert die Bundesregierung mit dem „Pflege-Bahr“ private Vorsorge mit einem Zuschuss von 5 Euro pro Monat bei einem Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro.  Sie bietet Ihnen eine Absicherung in allen Pflegegraden bei einer Wartezeit von 5 Jahren nach Vertragsabschluss.

Das Pflegegeld in Pflegegrad 5 beträgt mindestens 600 Euro und es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.

Wie verhält es sich bei der privaten Pflegezusatzversicherung?

Der Versicherte schließt mit einem Versicherungsunternehmen einen eigenständigen Vertrag über eine private Pflegezusatzversicherung ab und erhält einen Versicherungsschein. In diesem Versicherungsschein wird/werden die Laufzeit des Vertrages, die versicherten Personen, der Beitrag, eventuelle Wartezeiten und die versicherten Leistungen dokumentiert.

Für die private Pflegezusatzversicherung ist vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Es ist dann möglich, eine ganz individuelle, finanzielle Absicherung aller 5 Pflegegrade bis zu einer festgelegten Obergrenze zu versichern. Eine Auszahlung durch die Pflegezusatzversicherung erfolgt allerdings ausschließlich in Form von Geldleistungen.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließt man die sogenannte Versorgungslücke, die zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten für professionelle Pflege besteht. Jeder gesetzlich oder privat Versicherte kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

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