Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den privatrechtlichen Versicherungsverträgen. Ist diese Versicherung einmal abgeschlossen, gilt sie in ganz Europa sowie in den europäischen Anrainerstaaten wie Algerien oder Marokko. Auch naheliegende Inseln und Inselgruppen wie Madeira oder die Azoren sind in der regionalen Grenze der Rechtsschutzversicherung vieler Gesellschaften eingeschlossen.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherern auch einen internationalen Schutz an, wenn der Aufenthalt nicht über zwölf Wochen hinausgeht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der weltweite Schutz an bestimmte Bedingungen geknüpft ist bzw. ein verminderter Versicherungsschutz Anwendung findet. Die Versicherungssumme ist zum Beispiel auf 30.000 Euro begrenzt.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Folgende Leistungen werden im Regelfall von einer Rechtsschutzversicherung übernommen:

  • die gesetzlichen Gebühren für einen Anwalt
  • Honorare für Sachverständige sowie Gelder für Zeugen
  • Kosten für Gerichte
  • Gegnerische Kosten
  • Kosten einer Zwangsvollstreckung

Private Gutachten werden von der Rechtsschutzversicherung normalerweise nicht übernommen. Die anfallenden Kosten des Gegners werden vom Versicherer abgedeckt, falls der Versicherungsnehmer diese Kosten mittragen muss. Strafkautionen, die 50.000 Euro nicht übersteigen, werden ebenfalls übernommen. Dadurch schützt der Versicherer den Versicherungsnehmer vor einem Strafvollzug. Geldstrafen und Bußgelder werden durch die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht abgesichert und somit nicht durch den Versicherer bezahlt.

Wie hoch ist die Deckungssumme in einer Rechtsschutzversicherung?

Je Rechtsschutzfall liegt die vereinbarte Deckungssumme in den meisten Fällen bei 500.000 Euro oder 1.000.000 Euro. Die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung kann jedoch auch, nach individueller Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft, höher oder niedriger ausfallen oder auch ganz ohne Deckungsbegrenzung abgeschlossen werden. Meistens werden Selbstbeteiligungsgrenzen vereinbart: die typischen Werte liegen hier bei etwa 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Die Versicherung kann allerdings auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden – hierbei erhöht sich die Beitragsprämie dann dementsprechend.

Wer kann eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Grundsätzlich kann jeder volljährige Bürger eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Minderjährige Kinder sind in der Rechtsschutzversicherung mitversichert, wobei es dabei im Erwachsenenalter eine Einschränkung gibt: Als Halter, Mieter oder Fahrer eines Kraftfahrzeuges deckt die Rechtsschutzversicherung keine Schäden bzw. Kosten bei jungen Erwachsenen ab. Dieses Risiko kann durch eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt werden, die bei manchen Versicherungsgesellschaften in der üblichen Rechtsschutzversicherung bereits integriert ist.
Solange sie das Auto nicht nutzen und damit zum Fahrer, Halter oder Mieter werden, sind ledige Kinder mit in der Rechtsschutzversicherung inkludiert – wenn sie noch nicht langfristig berufstätig sind. Normalerweise endet der Versicherungsschutz im Alter von 25 oder 27 Jahren, je nach Versicherungsgesellschaft.

Wann deckt die Rechtsschutzversicherung mich ab?

Damit die Rechtsschutzversicherung aktiv wird, muss ein Rechtsschutzfall vorliegen. Laut Definition wird darunter ein „tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten“ verstanden. Eine präventive Rechtsberatung ist darin dementsprechend für die meiste Fälle nicht enthalten: Es liegt schließlich kein Rechtsschutzfall vor. In manchen Verträgen ist für bestimmte Fälle ein Beratungsrechtsschutz inkludiert.

Schadenersatz:

 

Nach Eintritt des Schadensereignisses:
Familien- und Erbrecht:

 

Nach dem Ereignis, das als Folge eine Änderung der Rechtslage nach sich zieht

Strafrecht:

Nach dem Zeitpunkt des Tatvorwurfes

Der Versicherungsgeber hat die Aufgabe, den Erfolg der Rechtsverfolgung vorab zu prüfen und schuldhaftes Handeln des Versicherten auszuschließen. Hierfür wendet der Versicherer die sogenannte „Deckungsanfrage“ an: Es wird geprüft, ob der Rechtsstreit durch die Versicherung versichert ist.

Gibt es unterschiedliche Arten der Rechtsschutzversicherung?

Der Versicherungsnehmer hat bei der Rechtsschutzversicherung als privatrechtliche Versicherung die Möglichkeit, sich zwischen einem umfassenden Leistungspaket oder einem individuell zugeschnittenen Policen-Paket zu entscheiden.

Das vollständige Komplettpaket beinhaltet alle Leistungen für jeden Lebensbereich. Das individuell abgestimmte Versicherungspaket inkludiert hingegen nur bestimmte Bereiche des Lebens: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder auch Wohnungsrecht – hier hat der Versicherungsnehmer freie Wahl und kann sich in Absprache mit der Versicherungsgesellschaft seine individuellen Leistungen zusammenstellen. Grundsätzlich werden die einzelnen Rechtsschutzbereiche in Oberkategorien zusammengefasst:

  • Privatrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz

Teilweise sind die Produkte jedoch voneinander abhängig und können nicht separat abgeschlossen werden. Das liegt daran, dass zwischen diesen Lebensbereichen eine Wechselwirkung besteht: das bedeutet, dass die Ursache des Rechtsschutzfalles, der im Beruf entstanden ist, im Privatleben liegen kann – und umgekehrt.

Die Risiken, die in der Rechtsschutzversicherung enthalten sind, werden in der ARB zusammengefasst. Diese ARB liegt jeder Versicherungspolice bei und umfasst unter anderem die häufigsten Pakete, die zusammen abgeschlossen werden. Das sind zum Beispiel:

  • 24 ARB Berufs-Rechtsschutz Selbständige, Rechtsschutz Firmen und Vereine
  • 26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Nichtselbständige
  • 28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz Selbständige
  • 29 ARB Rechtsschutz Grundstückseigentum und Miete

 

Die verschiedenen Leistungspakete der Rechtsschutzversicherung

 

Eine Rechtsschutzversicherung kann in diesem Sinne folgende Leistungspakete enthalten:

Schadensersatz

Über die Rechtsschutzversicherung ist nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen abgedeckt. Die Abwehr der Forderung wird über die Haftpflichtversicherung versichert.

  • Unfall im Straßenverkehr
  •  Sturz im Freizeitpark
  • Falsche Beratung im Finanzsektor
  • Schmerzensgeld

Arbeitsschutz

Die Rechtsschutzversicherung deckt Schäden ab, die aus Streitigkeiten bei bestehenden Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen entstehen:

  • Kündigung seitens des Versicherungsnehmers
  • fehlerhaftes oder fehlendes Arbeitszeugnis
  • Nichtzahlung des Lohnes/Gehaltes
  • Streitigkeiten, die aufgrund des Beihilfe-Anspruches bei Beamten entstehen
  • Streitigkeiten zur Betriebsrente

Wohnungs- und Grundstücksschutz

Hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Immobilie entsprechend seiner Nutzung versichert ist: Mietwohnung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, das selbst genutzt wird oder vermietetes Objekt? Auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder ein Dauercampingplatz kann versichert werden.

  • Eigenbedarfskündigung
  • Minderung der Miete aufgrund von Mängeln
  • Streitigkeiten aufgrund von einer falschen Wohngeldabrechnung
  • Nachbarschaftliche Streitigkeiten
  • Streitigkeiten mit der Kommune/Stadt

Vertragsschutz / Sachenschutz

Abgedeckt sind hier Streitigkeiten, die aus Verträgen, gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen heraus, entstehen.

Vertragsstreit

  • Vertraglich zugesicherte Gewährleistungen
  • Streitigkeiten aufgrund von Darlehensverträgen
  • Streitigkeiten wegen Rechnungen

Gesetzliche Schuldverhältnisse

  • Geschäftsführung / Aktion ohne Auftrag
  • ungerechtfertigte Bereicherung, bspw. im Rahmen von Kontobewegungen

Dingliche Rechte

  • Unterschlagung

Steuerschutz

Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich Rechtsschutzfälle, die von einem deutschen Finanzgericht bzw. Verwaltungsgericht bearbeitet werden, versichert sind. Eine Klage vor einem ausländischen Gericht ist nicht abgesichert.

  • Werbungskosten werden nicht anerkannt
  • Kostenerhöhungen durch die Gemeinde
  • Erhobene Einfuhrzölle vom Zoll

Sozialgerichtsschutz

Wie oben: Nur gerichtliche Verfahren, die von deutschen Sozialgerichten bearbeitet werden, sind durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

  • Streitigkeiten aufgrund der Sozialversicherung
  • Nichtanerkennung der Erwerbsminderungsrente
  • Pflegegraderhöhung wird nicht anerkannt

Verwaltungsschutz Verkehr

Dieser Bereich umfasst alle Themen, die den Verkehr bzw. den Führerschein beinhalten. Dazu zählt zum Beispiel die Erteilung des Führerscheins, der Entzug, Einschränkungen sowie Auflagen. Wird der Führerschein im Rahmen einer Ordnungs- bzw. einer Strafwidrigkeit entzogen, greift die Strafrechtsschutz bzw. Ordnungswidrigkeitsrechtsschutzversicherung und nicht die Verwaltungsrechtsschutzversicherung Verkehr.

Disziplinarschutz / Standesschutz

Diese beiden Leistungspakete zielen auf den Schutz von Beamten oder Soldaten ab. Standesrechtliche Vorschriften gelten zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte und Apotheker. Die Rechtsschutzversicherung deckt Fälle ab, die unter Disziplinarverfahren oder Standesverfahren fallen:

  • Disziplinarrechtliche Verfolgung durch Freizeitaktivität eines Beamten
  • Zulassungsentzug eines Anwaltes aufgrund einer Beschwerde durch einen Mandanten

Strafschutz

Versicherer schränken die Verteidigung in einem Strafverfahren aus guten Gründen ein. Im Strafrechtsschutz wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Fällen ein Unterschied gemacht.

Grundsätzlich kommt es auf den Vorwurf drauf an: Verkehrsrechtliche Vorwürfe sind abgedeckt, wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich bei seiner Straftat gehandelt hat. Hierbei zahlt die Versicherungsgesellschaft alle anfallenden Gebühren, die aufgrund des Verfahrens entstehen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Versicherungsnehmer doch vorsätzlich gehandelt oder bspw. Unfallflucht begangen hat, muss er die Zahlungen an den Versicherungsgeber zurückzahlen. Ein weiteres verkehrsrechtliches Vergehen ist bspw. Nötigung, Beleidigung hingegen gilt nicht als verkehrsrechtliche Straftat, da sie nicht im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht.

Versicherte Vorwürfe sind beispielsweise:

  • fahrlässige Körperverletzung
  • Vergehen wegen Verst0ß gegen das BTM-Gesetz oder Waffengesetz

Nicht versicherte Vorwürfe:

  • Beleidigung
  • Diebstahl
  • Totschlag
  • Mord

Allgemeiner und spezieller Strafrechtsschutz

Spezieller Strafschutz

Der spezielle Strafrechtsschutz ist von den Versicherungsgesellschaften extra konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren herbeizuführen.

Sie übernimmt die finanziellen Mittel für:

  • spezialisierte Rechtsanwälte für eine umfassende Verteidigung
  • den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
  • gutachterliche Stellungnahmen, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

Der Unterschied der speziellen Strafrechtsschutzversicherung zur allgemeinen Strafrechtsschutzversicherung besteht darin, dass bei der allgemeinen Rechtsschutzversicherung normalerweise nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen werden kann.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

In dieser Leistung hat der Versicherungsnehmer sogar bei vorsätzlich begangenen Vergehen Anspruch auf die Deckung der Kosten. Halte- und Parkverstöße sind darin jedoch nicht abgedeckt.

  • zu schnelles Fahren
  • Fahren über eine rote Ampel
  • Verletzung der Gurtpflicht
  • zu lautes Auto / Auspuff

Beratungsschutz

Bei Änderungen, die im Rahmen des Familienrechts, Erbrechts oder Eherechts durchgesetzt werden, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die anwaltschaftliche Beratung. Die Rechtsschutzversicherung deckt jedoch keine außergerichtlichen oder verfrühten Beratungstätigkeiten ab. Auch eine bereits vorgenommene Beratung wird im Nachhinein nicht finanziell übernommen. Auch die Erstellung eines Testamentes ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

  • Trennung / Scheidung
  • Kindesgeburt
  • Tod eines Angehörigen

Opferschutz

Hier besteht die Kostenübernahme für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In der Versicherungspolice wird die Straftat, die dem Täter vorgeworfen wird, genau bezeichnet.

Häufig besteht der Versicherungsschutz ausschließlich für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer dementsprechend an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zu einer Bestrafung des Täters beitragen.

Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Rechtsschutzversicherung versichert. Der Täter versucht hierbei, die Tat wiedergutzumachen.

Auch die Kosten des Verletztenbeistandes werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rechtsschutzversicherung Unterhalt

 

Bei strittigen Unterhaltssachen übernimmt bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts der Versicherer die Kosten für Anwälte und Gerichte bis zu einer bestimmten Höhe (meistens liegt dieser Wert bei Unterhaltsverfahren bei 30.000 €).

Rechtsschutzversicherung Ehe

Durch die Versicherung abgedeckt ist hier das Wahren der rechtlichen Interessen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer als auch der Ehepartner vollen Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass bspw. eine Scheidung vor einem deutschen Familiengericht durchgeführt wird, um eine Absicherung durch die Rechtsschutzversicherung zu enthalten.

Welche Fälle übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nicht?

 

Die Rechtsschutzversicherung versichert nicht alle Streitigkeiten, sondern ist an verschiedene Bedingungen geknüpft und Risikoausschlüssen geknüpft:

Am häufigsten ausgeschlossen werden:

  • die Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • aktive Strafverfolgung
  • Streitigkeiten durch Spiel- oder Wetteinsätze
  • Baurisikoausschluss
  • Streitigkeiten durch einvernehmliche Erledigung

Wartezeit bei Rechtsschutzabschlüssen

Versicherer fordern grundsätzlich auch eine Wartezeit ein, da besondere Gefahrenumstände als auch verdeckte Risiken auftreten können. Dabei wird eine generelle Zeitspanne von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages zugrunde gelegt. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Rechtsstreitigkeiten, die sich vor dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns ereigneten.

Die Dreimonats-Frist findet in folgenden Rechtsgebieten Anwendung:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialrecht
  • Vertragsrecht
  • Mietrecht

Bei einer Vorversicherung des Versicherungsnehmers sowie im Straf- und Verkehrsrecht wird auf eine Wartezeit normalerweise verzichtet.

Folgende Leistungsbausteine einer Rechtsschutzversicherung können ohne die Anwendung einer Wartezeit vom Versicherer abgeschlossen werden:

  • Strafrechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Standes- und Disziplinarrechtsschutz
  • Beratungsrechtsschutz für Erbrecht, Familienrecht und Lebenspartnerschaftsrecht

–> Mehr dazu:
– Privatkunden
– Gewerbekunden


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