Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Hunde und Pferde ein wichtiger Versicherungsschutz. Die Tiere haben einen „eigenen Kopf“ und das führt unter Umständen zu unangenehmen Situationen und Unfällen, die nicht immer kostengünstig für den Halter des Tieres ausfallen können. Hier springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein.

Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde ist jedoch zu berücksichtigen, dass die
gesetzlichen Vorgaben hierfür in den Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt sind.

Hier einige Beispiele:

In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist eine Tierhalterpflichtversicherung vorgeschrieben. Dort kommt also niemand drumherum eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

In Nordrhein-Westfalen besteht derweil nur eine Versicherungspflicht, sobald der Hund eine
Körpergröße von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 Kilogramm überschritten hat.
Sprich: große Hunde müssen hier definitiv versichert werden.

In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz besteht die Pflicht nur dann, wenn
Auffälligkeiten an dem jeweiligen Hund bescheinigt worden sind.

Schleswig-Holstein entscheidet nach der Rasseliste, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht.
Es ist also wichtig, sich über die aktuelle Gesetzgebung im eigenen Bundesland zu informieren, um
nicht später auf Schwierigkeiten zu stoßen und um Probleme zu vermeiden.

Anspruchsgrundlage der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist die Tierhalterhaftung nach § 833
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort ist festgehalten, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier
anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Wann leistet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

 

Tierhalterhaftpflicht für den Hund

Der eigene Hund ist für einen selbst der treuste Begleiter im Leben. Doch trotz aller Loyalität
ist er nicht unbedingt immer zu 100% gehorsam. Schwierig wird es vor allem dann, wenn
unser Liebling in freudiger Ektase dem Ball oder anderen Hunden im Park spielend hinterherjagt.
Sie scheinen außer Kontrolle und umso schneller ist es passiert: sie haben aus Versehen ein Kind
angerempelt, laufen vors fahrende Fahrzeug oder haben im schlimmsten Fall einen Menschen oder
ein anderes Tier gebissen.

Tierhalterhaftpflicht für das Pferd

Sie sind groß, schwer und nicht selten schreckhaft. Diese Tiere können mit ihrer gewaltigen Kraft und ihren Tritten schnell einige Schäden verursachen und im schlimmsten Fall eine Katastrophe mit
erheblicher finanzieller Belastung anrichten.
Durch die Unberechenbarkeit der Pferde ist hier das Risiko für den Tierhalter nicht zu unterschätzen.

Welche Schadensfälle und Kosten sind versichert?

Im Grunde sind alle Schäden, die Dritten zugefügt werden weitreichend abgedeckt. Hierzu gehören
unter anderem: Schäden an Sachen die geliehen oder gemietet wurden. Wie zum Beispiel
Transportanhänger, Stallungen oder Pferdeboxen. Beißt der eigene Hund einen anderen Vierbeiner,
der dann in ärztliche Behandlung muss, sind auch diese Folgeschäden abgedeckt.
Auch Schäden, die bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder Planwagen durch das Tier entstehen sind versichert.
Turniere oder Vorführungen sind nicht immer die gewohntesten Situationen. Kommt es hier zu einem Schaden, ist dies auch im Versicherungsschutz mit inbegriffen.

Auch für Schäden, die beim Hunde- oder Reitunterricht entstehen, kommt der Versicherer auf.
Außerdem ist das Fremdreiterrisiko abgedeckt.

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