Unfallversicherung

Was ist eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen schwerwiegende und bleibende
Unfallschäden ab. Die Versicherungssumme kann entweder als Einmalzahlung oder als Zusatzrente
in Anspruch genommen werden. Die Einmalzahlung tritt in den meisten Fällen dann ein, wenn der
Versicherungsnehmer durch eine Verletzung mit Invalidität zu rechnen hat.
Die private Unfallversicherung ist für Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene sowie Senioren –
hierbei oft mit speziellen Zusatzleistungen aufgrund eines erhöhten Sturzrisikos – geeignet.
Außerdem gibt es auch eine betriebliche Unfallversicherung, durch die ein Arbeitgeber seine
Mitarbeiter als Gruppe gegen Unfälle absichern kann.

Wie lautet die Definition des Unfallbegriffs?

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes
Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Eselsbrücke wird hier häufig das Wort PAUKE verwendet:

– P-plötzlich
– A-von außen
– U-unfreiwillig
– K-auf den Körper
– E-wirkendes Ereignis

Was versteht die Versicherung unter „Unfall?“

Folgende Kriterien müssen gegeben sein, damit die Versicherungsgesellschaft die Schädigung als
Unfall deklariert: Das Ereignis muss plötzlich bzw. akut auftreten, durch einen äußeren Einfluss und
wirkende Kräfte auf den Körper entstanden sowie unfreiwillig hervorgerufen sein.
Angeborene Erkrankungen wie Immunschwäche oder chronische Krankheiten wie Allergien zählen
somit nicht als „Unfall“.

Wann zahlt eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung zahlt zum Beispiel, wenn der Versicherte durch einen plötzlichen Unfall eine
schwere Beeinträchtigung erleidet und nicht mehr (voll) arbeiten kann. Diese Beeinträchtigung kann
nicht nur physischer Natur sein, auch geistige Einschränkungen sind in der Unfallversicherung
abgegolten.
Invalidität ist die häufigste Ursache, gegen die eine Unfallversicherung absichert. Bei manchen
Versicherungsgebern lässt sich auch die Todesfolge aufgrund eines Unfalls mit in die Police
einschließen. Dabei ist es unerheblich, in welchem Lebensbereich der Unfall stattfindet: ob Freizeit,
Arbeit, im Haushalt oder im Verkehr. Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung gilt außerdem
weltweit.
Um die Kosten für die Unfallversicherung einschätzen zu können, werden Versicherungsnehmer in
sogenannte Gefahrengruppen eingeteilt: Je nach Beruf, Alter, Gesundheitszustand und
Lebensstandard können die Tarife je nach Versicherung und Zusatzleistungen sehr schwanken. Es

gilt jedoch: Je früher, desto besser. Denn wenn in jungem Alter ein Unfall stattfindet, ist der
Versicherungsnehmer früh abgesichert.

Welche Leistungen sind in einer Unfallversicherung enthalten?

Je nach Police sind Zusatzleistungen möglich: diese umfassen zum Beispiel Krankentagegeld,
Bergungskosten, die Auszahlung einer monatlichen Unfallrente oder auch die Übernahme von Kosten
für kosmetische Operationen oder Umbaumaßnahmen im Wohnraum des Versicherungsnehmers. Ob
und welche Zusatzleistungen für den Versicherungsnehmer in Frage kommen, sollte individuell mit
dem Versicherungsberater besprochen werden.

Wann zahlt eine Unfallversicherung nicht?

Die Übernahme der Kosten, die infolge eines Unfalles entstehen, werden von der
Versicherungsgesellschaft nicht übernommen, wenn der Unfall bzw. der Schaden durch bestimmte
Aspekte hervorgerufen wurde. Dazu gehören Unfälle, die durch Drogen- oder Alkoholkonsum
entstanden sind; Unfälle, die aufgrund einer Straftat geschehen; Unfälle, die wegen Krieg oder eines
Bürgerkrieges vorfallen und Schädigungen am und im Körper, die durch Vergiftungen, Infektionen
oder psychische Reaktionen passieren.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Unfallversicherung zahlt?

Um die Entschädigung der Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, die Frist
zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung einzuhalten. Diese liegt bei maximal 15 Monaten. Sie zahlt
außerdem nicht, wenn ein medizinischer Gutachter die Invaliditätspunkte herunterrechnet.
Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, muss die Versicherungsgesellschaft im Falle eines Unfalls
des Versicherungsnehmers innerhalb von zwei Wochen die Zahlung leisten. Voraussetzung dafür ist
jedoch, dass der Grad der Invalidität sowie die Auszahlungshöhe feststehen.
Ein Unfall mit Todesfolge sollte der Versicherungsgesellschaft maximal 48 Stunden nach Eintritt des
Todes mitgeteilt werden.

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