Unterversicherungsverzicht

Versicherte einer Inventar- oder Hausratversicherung, aber auch von Wohn- und Geschäftsgebäuden
tragen das Risiko, eine Unterversicherung zu haben. Wird bei Vertragsschluss jedoch eine Klausel
integriert, die auf einen Verzicht der Unterversicherung abzielt, kann der Versicherte sich vor der
Gefahr einer Unterversicherung schützen.

Im Falle eines Unterversicherungsverzicht prüft der Versicherer bei Schäden nicht, ob eine
Unterversicherung vorliegt. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer erhält den Schaden ohne Abzüge
wegen einer möglichen Unterversicherung erstattet. Häufig wird dann der Neuwert ersetzt, maximal
jedoch die Höhe der festgelegten Versicherungssumme. Das hat den Vorteil, dass eine unkomplizierte
und schnelle Abwicklung seitens des Versicherers stattfinden kann.

Falls der Versicherte den Unterversicherungsverzicht nicht nutzen möchte, prüft der Versicherer, ob
eine Unterversicherung vorliegt und ersetzt nur anteilig die Kosten im Schadensfall.

Woraus berechnet sich die Versicherungssumme in der Hausratversicherung?

Die Versicherungssumme berechnet sich anhand des Summenmodells und ist von der Größe der
Wohnung abhängig. Der Versicherer berechnet auf dieser Basis eine feste Versicherungssumme je
Quadratmeter Wohnraum.

Teure Einrichtungsgegenstände oder wertvoller Schmuck können Gründe dafür sein, warum eine
vereinbarte Summe, die bei einem Unterversicherungsverzicht abgemacht wurde, nicht ausreichen
könnte. Versicherer bieten aus diesem Grund für den Versicherungsnehmer oft einen
Wertermittlungsbogen, um die Höhe der Einrichtung genau zu ermitteln. Alternativ bieten viele
Versicherer Deckungskonzepte ohne Versicherungssumme und Höchstentschädigung an.


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