Vermögenswirksame Leistungen

Als Arbeitnehmer ist es möglich, vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen und sich diese auf ein Anlagekonto überweisen zu lassen. Der Begriff beschreibt eine tarifvertragliche, durch den Arbeitsvertrag vereinbarte oder auch freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die vom Staat mit bis zu 20% der Eigenleistung unterstützt wird. Hierdurch wird die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert.

Dabei ist die Höhe festgelegt. Sie liegt bei maximal 40 Euro im Monat, die jedoch nicht nur auf ein Sparkonto eingezahlt werden, sondern bei Bedarf auch auf zwei Konten aufgeteilt werden können.

Doch nicht nur Arbeitnehmer dürfen vermögenswirksame Leistungen erhalten, auch BeamtInnen, RichterInnen, SoldatInnen und Auszubildende profitieren von dem Zuschuss. Auch für Geringverdiener lohnen sich vermögenswirksame Leistungen, denn bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze steuert der Staat finanzielle Hilfe zu.

Anlageformen, staatliche Förderung, Sperrfristen

Vermögenswirksame Leistungen können auf folgende Weise angelegt werden:

  • VL-Lebensversicherung: Bis zu 40 Euro monatlich kann der VL-Sparer in eine Kapitallebensversicherung von seinem Arbeitgeber aus dem Nettolohn überweisen lassen. Bei dieser Form erhält der Sparer zwar keine Zulagen, diese können auf Grund der geringen Einkommensgrenzen von vielen Sparern sowieso nicht beantragt werden.
  • Bausparen: Die Sperrfrist zur Erlangung der staatlichen Förderung beträgt sieben Jahre. Gefördert wird eine VL von maximal 470 EUR pro Jahr mit 9 %, sofern der Sparer kein zu versteuerndes Einkommenvon mehr als 17.900 EUR (Alleinveranlagung) bzw. 35.800 EUR (bei gemeinsamer Veranlagung) erreicht.
  • Betriebliche Sparformen: Die Sperrfrist zur Erlangung der staatlichen Förderung bei der Anlage in Investmentvermögen (z.B. Aktienfonds) beträgt ebenfalls sieben Jahre. Gefördert wird eine VL von maximal 400 EUR pro Jahr mit 20 %, sofern der Sparer ein zu versteuerndes Einkommenbis zu 20.000 EUR (Alleinveranlagung) bzw. 40.000 EUR (bei Zusammenveranlagten) nicht überschreitet. .

Ist der Arbeitgeber verpflichtet VL zu zahlen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freiwillig als Bonuszahlung zum Monatslohn zahlen, er jedoch keine Unterschiede zwischen den befristet und unbefristet Angestellten machen. Auch befristet Angestellte haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.

Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Wie viel Berufstätigen zusteht, regeln oft der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Beamte erhalten 6,65 Euro monatlich von ihrem Dienstherrn.

Wie viel vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das zum Vermögensaufbau genutzt werden soll. Höchstens 40 Euro zahlen Arbeitgeber monatlich. Das Geld kannst in unterschiedliche Anlageformen investiert werden, zum Beispiel in eine Kapitallebensversicherung, Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondssparplan.

Wie beantrage ich die vermögenswirksamen Leistungen?

Der Antrag auf vermögenswirksame Leistungen ist mit der Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt jedes Jahr aufs Neue einzureichen. Wichtig ist hierbei die Anlage Bescheinigung zu Vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ausgefüllt eingereicht werden muss. Dabei kann die vermögenswirksame Leistung im ersten Jahr rückwirkend von Jahresanfang an beantragt und gewährt werden.

Die häufigsten Anlagekonten sind der Banksparplan, der Bausparvertrag oder die Einzahlung in einen Fondssparplan. Das Geld kann außerdem auch zur Tilgung eines Baukredits verwendet werden oder in eine kapitalbildende Lebensversicherung investiert werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, vermögenswirksamen Leistungen in eine Betriebsrente umzuwandeln.

Wie lange werden vermögenswirksame Leistungen gezahlt?

Die vermögenswirksamen Leistungen werden sechs Jahre lang in den ausgewählten Sparvertrag eingezahlt. Im siebten Jahr bleibt das angesparte Geld noch auf dem Konto liegen, bevor es nach Ablauf des siebten Jahres ausgezahlt werden kann. Eine vorherige Auszahlung ist durch Kündigung möglich, in diesem Fall muss die eventuell erhaltene Arbeitnehmersparzulage an den Staat zurückgezahlt werden.

Was wird benötigt, um VWL vom Arbeitgeber zu bekommen?

Einen Sparvertrag, der für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist, ist obligatorisch. Es kann sich entweder um einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder Fondssparen handeln. Ebenso ist die Anlage in einer Kapitallebensversicherung, wie einer Fondsgebundenen Lebensversicherung mit ETF oder anderen gemanagten Fonds, möglich.


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