Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Geldanlage und wird von vielen Versicherungsnehmern als Altersvorsorge genutzt. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Hinterbliebenenschutz und Sparplan mit einem Garantiezins. Am Ende der vertraglichen Laufzeit wird das angesparte Kapital in einer Geldsumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt oder im Todesfall auch vorab an die Hinterbliebenen. Die Laufzeit kann man frei vereinbaren. Sie ist nicht an den Tod des Versicherten gebunden.

Anpassung der Beiträge und Leistungen

Mit einer dynamischen Beitragsanpassung lässt sich der Versicherungsschutz ganz automatisch dem steigenden Vorsorgebedarf anpassen. Bei Abschluss kann eine Dynamik von in der Regel 3-10% mit dem Versicherer vereinbart werden. D.h. der Versicherer teilt dem Kunden jährlich mit um welchen Betrag sich der Beitrag und draus folgend die Versicherungsleistung zum Vertragsablauf erhöhen.

Kann die Dynamik in der Kapitallebensversicherung in laufenden Verträgen verändert werden?

Die Dynamik kann grundsätzlich zweimal hintereinander ausgesetzt werden, indem eine formlose Nachricht an den Versicherer über den entsprechenden Wunsch gesendet wird. Wird die Dynamik öfter als zweimal hintereinander ausgesetzt, sind künftige Erhöhungen vom Ergebnis einer neuen Gesundheitsprüfung abhängig. Den Prozentsatz der Dynamik kann bei einer Vielzahl an Versicherern auf den minimalen Wert von 3 Prozent reduziert werden.

Wie hoch ist der Garantiezins in der Kapitallebensversicherung?

Seit 01.01.2017 beträgt der Garantiezins der Kapitallebensversicherungen in Deutschland 0,90 % für alle neu abgeschlossenen Verträge. Der Garantiezins bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit gleich, das heißt für Verträge mit Versicherungsbeginn in einem anderen Jahr gelten auch andere Garantiezinsen.

Die Entwicklung des Garantiezins (Höchstrechnungszins):

ab 01/1942                               3,00 %

ab 07/1986                               3,50 %

ab 07/1994                               4,00 %

ab 07/2000                               3,25 %

ab 01/2004                               2,75 %

ab 01/2007                               2,25 %

ab 01/2012                               1,75 %

ab 01/2015                               1,25 %

ab 01/2017                               0,90 %

Wie werden die Beiträge in einer Kapitallebensversicherung angelegt?

Der Versicherer legt die eingezahlte Prämie zu einem großen Teil in Finanzprodukten an, sodass eine Überschussbeteiligung erzielt werden kann. Zum Ende der Laufzeit wird die Überschussbeteiligung gemeinsam mit der garantierten Versicherungssumme ausgezahlt.  Die Laufzeit kann frei gewählt werden. Üblich ist eine Laufzeit von 20 bis 35 Jahren. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Eintrittsalter des Versicherten, Laufzeit und Höhe des Beitrages.

Die Versicherungsnehmer werden an der Überschussbeteiligung sowie an dem Garantiezins beteiligt, sofern der Vertrag dies vorsieht. Die Höhe dieser Überschussbeteiligung hängt vom künftigen Überschuss des Versicherers ab. Der Versicherer kann hier nichts garantieren.

Die kapitalbildende Lebensversicherung hat mehrere Ziele. Zum einen sichert sie das Leben der versicherten Person finanziell ab und zum anderen versorgt sie die Hinterbliebenen. Zudem hat sie die Aufgabe, Kapital aufzubauen.

Was passiert bei frühzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung?

Wer seine Kapitallebensversicherung vor Ende der Laufzeit kündigt, erhält vom Versicherer den so genannten *Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann gering sein, da der Versicherte die Kündigungskosten trägt und auf die Schlussüberschüsse verzichten muss. Eine Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt. Der Versicherte erhält hier meist eine höhere Abfindung als den Rückkaufswert des Versicherungsinstitutes.

Besteuerung der Auszahlung

Für Verträge mit Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004 erfolgt die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Kapitallebensversicherungen und die Besteuerung des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge bei Auszahlung im Erlebensfall oder bei Rückkauf.

Beides gilt jedoch nicht für Kapitallebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Die Steuerpflicht ist hier auf reine Kapitalauszahlungsfälle beschränkt. Erträge aus reinen Risikoversicherungen bleiben steuerfrei.

Die Form der Kapitallebensversicherung ist eine langfristige und sicherheitsorientierte Geldanlage und in Deutschland steuerlich begünstigt.

Ist eine kapitalbildende Lebensversicherung vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden, so ist die Auszahlung nicht steuerfrei, sondern nur steuerbegünstigt.

Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen gegen Kapitalwahlrecht können auch ab 2005 weiterhin als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 1.500 EUR bzw. 2.400 EUR steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 01.01.2005 begonnen hat. Dies gilt jedoch nur, wenn bis zum 31.12.2004 ein Versicherungsbeitrag entrichtet wurde. Diese gilt damit nicht für Kapitallebensversicherungsverträge, die erst im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen wurden und bei denen die Laufzeit rückwirkend bereits vor dem 01.01.2005 beginnt, da in diesen Fällen der erste Versicherungsbeitrag erst im Jahr 2005 geleistet wird.

*Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist ein Geldbetrag, der dem Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung im Fall der Vertragskündigung zusteht.

Der Rückkaufswert wird nach der Versicherungsmathematik einzelvertraglich berechnet und ist im Versicherungsschein aufgeführt.

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