Versicherte Gefahr

Die versicherte Gefahr, also der Eintritt des Schadenereignisses laut Vertrag, stellt einen wichtigen Teil des Versicherungsfalls dar, nämlich den Zeitpunkt, an dem die Versicherung ausgelöst wird.

Rechtlich gesehen verpflichten Versicherungsverträge die Versicherer nach der Gefahrtragungstheorie zum Übernehmen der versicherten Gefahren gegen Entgelt (Versicherungsbeiträge). Durch die Merkmale der Ungewissheit wann und ob ein Schadenereignis zum wirtschaftlichen Nachteil für die gefährdete Person oder den Bezugsberechtigten eintritt, ist der Begriff der versicherten Gefahr, gekennzeichnet. Hierin unterscheidet sich die Versicherung klar von einer Wette. Beispiele für versicherte Gefahren: Feuer, Überschwemmung, Vandalismus, Haftpflicht gegenüber Dritten, Krankheit, Todesfall.

Die versicherten Gefahren bestimmen zusammen mit versicherten Personen, versicherten Sachen und Interessen, versicherten Schäden und versicherten Leistungen den Versicherungsschutz und sind damit relevant für die Gestaltung der Versicherungsprodukte. So sind z.B. in einer Wohngebäudeversicherung die versicherten Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung durch Blitz), Leistungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel möglich zu versichern. Ebenso können Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen) inkludiert werden. Ja nach Versicherungssparte und zu versicherndem Risiko sind die versicherten Gefahren unterschiedlich.


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