Ambulante Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung ermöglicht dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse eine Behandlung als „Privatpatient“ im Falle einer ambulanten Versorgung beim Arzt und übernimmt zudem die Kosten für Leistungen, die eine gesetzliche Kasse nicht übernimmt, bzw. nicht übernehmen darf.

Der Versicherte schließt mit einem Versicherungsunternehmen einen eigenständigen Vertrag über eine ambulante Zusatzversicherung ab und erhält einen Versicherungsschein. In diesem Versicherungsschein wird die Laufzeit des Vertrages, die versicherten Personen, der Beitrag, eventuelle Wartezeiten und die versicherten Leistungen dokumentiert.

Es handelt sich um Leistungen für ambulante Behandlungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Dies gilt vor allem für den Bereich der alternativen Medizin. Aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen sind im Schutz einer ambulanten Zusatzversicherung oftmals eingeschlossen.

Welche Leistungen für Alternativmedizin können mit der ambulanten Zusatzversicherung abgedeckt werden?

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen als freiwillige Zusatzleistung zwar die Kosten von einzelnen alternativen Behandlungen, diese Zuschüsse sind jedoch meist auf wenige Therapieverfahren beschränkt und in der Höhe deutlich begrenzt. Zudem werden Behandlungen beim Heilpraktiker grundsätzlich nicht übernommen. Wer bei Beschwerden alternative Heilmethoden wie beispielsweise Akupunktur, Osteopathie oder Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) nutzen möchte, sollte daher eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Die meisten Tarife bezuschussen nicht nur die Kosten für einen Heilpraktiker, sondern zahlen auch für Naturheilverfahren bei speziell ausgebildeten Medizinern. Gute Tarife übernehmen hier einen Großteil der Behandlungskosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.  Bevor Sie eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, welche alternativen Therapien die Krankenzusatzversicherung übernimmt. Meistens zahlen die Versicherer für alle Heilmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Einige Versicherer legen jedoch in einem eigenen Verzeichnis fest, welche Therapien sie übernehmen.

Gibt es bei der ambulanten Zusatzversicherung auch Leistungen für Sehhilfen und Lasik-Operationen?

Eine ambulante Zusatzversicherung bezuschusst die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen. Einige Tarife übernehmen auch die Kosten für Sonnenbrillen mit Sehstärke. Meist gibt es einen maximalen Zuschuss, den man alle zwei Jahre ausschöpfen kann. Auch Lasik-Operationen, bei denen eine Fehlsichtigkeit per Laserbehandlung korrigiert wird, bezuschussen einige Tarife.

Wie sieht es mit Leistungen für Impfungen und Vorsorge aus?

Die weiteren Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung betreffen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in diesem Bereich nur einen Teil der möglichen Vorsorgeuntersuchungen. Bei Impfungen leisten sie oftmals nur auf freiwilliger Basis oder für bestimmte Alters- und Risikogruppen, etwa bei der Grippeimpfung.

Je nach Tarif bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchungen und Impfungen – etwa Reiseimpfungen oder die Grippeimpfung für alle. Auch hier gibt es meist eine maximale Erstattungshöhe, die alle zwei Jahre ausgeschöpft werden kann.

Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?

Die Beiträge für ambulante Zusatzversicherungen richten sich neben dem Umfang der Leistungen auch nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Manche Tarife verlangen eine Selbstbeteiligung oder erhöhen die Erstattungssummen erst schrittweise mit der Laufzeit des Vertrags.

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